Aufkleber der Rottweiler Freunde

Aufkleber der Rottweiler Freunde

Aufkleber der Rottweiler Freunde – Jetzt bestellen!

Die Rottweiler Freunde bieten exklusiv hochwertige Aufkleber aus Fahrzeugbeschriftungsfolie an. Diese Aufkleber werden von einem professionellen Fahrzeugbeschrifter geplottet und sind ideal für Fahrzeuge, Fenster oder andere glatte Oberflächen geeignet.

Größen & Preise
Die Aufkleber sind in 5-cm-Schritten von 10 cm bis 100 cm Durchmesser erhältlich. Hier ist die vollständige Preisliste:

  • 10 cm: 8 €
  • 15 cm: 9 €
  • 20 cm: 11 €
  • 25 cm: 12 €
  • 30 cm: 14 €
  • 35 cm: 16 €
  • 40 cm: 18 €
  • 45 cm: 20 €
  • 50 cm: 22 €
  • 55 cm: 24 €
  • 60 cm: 26 €
  • 65 cm: 28 €
  • 70 cm: 30 €
  • 75 cm: 32 €
  • 80 cm: 34 €
  • 85 cm: 36 €
  • 90 cm: 38 €
  • 95 cm: 40 €
  • 100 cm: 42 €

Versandkosten
Die Versandkosten richten sich nach der Größe des Aufklebers:

  • Bis 20 cm: 2 €
  • 25 cm – 60 cm: 5,90 €
  • 60 cm – 100 cm: 8,50 €

Bestellablauf
Die Aufkleber werden individuell nach Bestellung gefertigt, daher beträgt die Lieferzeit etwa 10 Werktage ab Bestelldatum.
Bestellen kannst du ganz einfach:

Hinweis: Gib bei deiner Bestellung bitte die gewünschte Größe und Stückzahl und deine Versandadresse an.

Hol dir jetzt deinen individuellen Rottweiler-Freunde-Aufkleber und zeige deine Verbundenheit!

Wichtige Mitteilung für Rottweiler-Besitzer im Kanton Zürich: Haltebewilligung erforderlich!

Wichtige Mitteilung für Rottweiler-Besitzer im Kanton Zürich: Haltebewilligung erforderlich!

Liebe Rottweiler-Halterinnen und -Halter im Kanton Zürich,

ab dem 30. Juni 2025 bist du verpflichtet, eine Haltebewilligung für deinen Rottweiler oder dessen Kreuzungstiere zu beantragen, wenn du weiterhin mit deinem Vierbeiner im Kanton Zürich leben möchtest. Dazu musst du rechtzeitig ein entsprechendes Gesuch beim Veterinäramt einreichen.

Empfehlung des SRC-Anwalts: Fragebogen erst Ende Juni absenden

Der Schweizerische Rottweilerhunde-Club (SRC) empfiehlt, den Fragebogen erst Ende Juni einzureichen. So stellst du sicher, dass alle notwendigen Informationen sorgfältig geprüft und erfasst wurden, bevor der Antrag gestellt wird.

Aktuell befindet sich der SRC im Endspurt der Erarbeitung von Gegenargumenten, die fristgerecht vor dem 13. Februar eingereicht werden. Ziel ist es, für dich als Rottweiler-Besitzer die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Informationsanlass zur Haltebewilligung

Damit du dich optimal auf die Antragstellung vorbereiten kannst, planen das Hundezentrum und DogRescue Amman gemeinsam mit dem Schweizerischen Rottweilerhunde-Club eine Informationsveranstaltung zum Gesuch um Erteilung der Haltebewilligung nach § 30 HuG.

Der Fokus dieses Anlasses liegt auf der Besprechung des Fragebogens des Kantonstierarztes. Ziel ist es, dass alle relevanten Fragen vollständig und korrekt beantwortet werden. Eingeladen sind alle Rottweiler-Besitzer des Kantons Zürich, die sich für den Anlass registriert haben.

Veranstaltungsdetails

📌 Ort: Gemeindesaal, Alte Landstrasse 250, 8708 Männedorf
💰 Parken: Kostenpflichtige Parkplätze sind vorhanden
Registrierung: Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich: Hier registrieren

Da die Saalkapazität auf 50 Personen begrenzt ist, werden die Teilnehmer gleichmässig auf zwei Durchgänge verteilt:

Durchgang 1: 13.00 bis 15.00 Uhr, Sonntag, 23. März 2025
Durchgang 2: 16.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag, 23. März 2025

Geplant sind Vorträge, Diskussionsrunden und eine Fragerunde zu den wichtigsten Themen des Fragebogens. Auch der Kantonstierarzt oder eine Stellvertretung wird zum Anlass eingeladen.

Warum deine Teilnahme wichtig ist

Die Beantragung der Haltebewilligung ist für alle Rottweiler-Halter im Kanton Zürich verpflichtend. Eine fehlerhafte oder unvollständige Beantwortung des Fragebogens kann zu Verzögerungen oder gar Ablehnungen führen. Daher bietet diese Veranstaltung eine wertvolle Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und Fragen direkt mit Experten zu klären.

Nutze die Möglichkeit, dich mit anderen Hundebesitzern auszutauschen und fundierte Antworten auf deine Fragen zu erhalten.

Die Veranstalter freuen sich darauf, dich bei diesem wichtigen Anlass zu begrüßen!

Walter Horn, Zentralpräsident, Schweizerischer Rottweilerhunde-Club
Stefanie Ammann, Hundezentrum und DogRescue Ammann

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.rottweilerzuerich.ch

Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung – Was bedeutet das für Hundehalter?

Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung – Was bedeutet das für Hundehalter?

Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung – Was bedeutet das für Hundehalter?

Hintergrund des Verbots

Der Kanton Zürich hat beschlossen, die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten. Der Grund für diese Entscheidung liegt in mehreren Vorfällen, bei denen Rottweiler Menschen – darunter auch Kinder – schwer verletzt haben. Das Verwaltungsgericht Zürich hat nun das Vorgehen der Regierung gestützt und das Verbot bestätigt.

Hier kommt Ihr zum Urteil

Welche Hunde sind betroffen?

Das Verbot gilt nicht nur für reinrassige Rottweiler, sondern auch für Mischlinge, die mindestens 10 % Rottweiler-Anteile haben. Diese Tiere unterliegen ebenfalls einer Bewilligungspflicht.

Was passiert mit bereits vorhandenen Rottweilern?

Hundehalter, die bereits einen Rottweiler besitzen, können innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Regelung eine neue Haltebewilligung beim Veterinäramt beantragen. Dafür müssen sowohl der Hund als auch die Halterin oder der Halter auf ihre Eignung geprüft werden.

Für Rottweiler, die aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland in den Kanton Zürich einreisen, gilt ab dem 1. Januar 2025 eine allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht .

Kritik am Verbot – Ist es wirklich sinnvoll?

Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) kritisiert das Verbot als reine Symptombekämpfung. Sie argumentiert, dass das Verhalten eines Hundes nicht ausschließlich von seiner Rasse abhängt, sondern maßgeblich von der Erziehung und Haltung beeinflusst wird. Statt eines Verbots fordert die SKG verstärkte Schulungen für Hundehalter sowie strengere Kontrollen beim Import von Hunden aus dubiosen Quellen.

Juristische Auseinandersetzungen – Ist das Verbot endgültig?

Ob das Verbot endgültig Bestand haben wird, bleibt offen. Es wurden bereits mehrere Beschwerden eingereicht, in denen unter anderem gefordert wird, dass das Verbot aufgeschoben wird, solange das rechtliche Verfahren noch läuft. Das Verwaltungsgericht hat jedoch entschieden, dass der Schutz der Bevölkerung Vorrang hat, weshalb das Verbot wie geplant umgesetzt wird.

Rasselisten in der Schweiz – Ein bewährtes Modell?

Bereits seit 2010 stehen im Kanton Zürich Rassen wie American Bull Terrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier auf der Verbotsliste. Der Auslöser war eine tragische Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Junge in Oberglatt tödlich verletzt wurde.

Fazit: Ein Schritt zur Sicherheit oder ungerechte Diskriminierung?

Das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich sorgt für kontroverse Diskussionen. Während Befürworter es als notwendigen Schutz der Bevölkerung betrachten, sehen Kritiker darin eine ungerechte Kategorisierung von Hunderassen. Die nächsten Monate werden zeigen, ob das Verbot tatsächlich Bestand hat oder ob rechtliche Schritte es noch kippen können.

Was denkst du? Ist das Verbot gerechtfertigt oder sollten andere Maßnahmen ergriffen werden? Schreib es in den Kommentaren!

Rottweiler in Not: Gemeinsam für eine bessere Zukunft!

Rottweiler in Not: Gemeinsam für eine bessere Zukunft!

Liebe Rottweiler-Freunde,

der Rottweiler ist eine wunderbare, aber oft missverstandene Hunderasse. Mit ihrem starken Charakter, ihrer Loyalität und Intelligenz sind sie herausragende Begleiter und Arbeitshunde. Dennoch landen immer mehr Rottweiler in deutschen Tierheimen, wo sie oft lange auf ein neues Zuhause warten. Wir, die Rottweiler Freunde, möchten das ändern und diesen tollen Hunden eine bessere Chance auf eine erfolgreiche Vermittlung geben!

Unsere Mission: Wir möchten es uns zur Aufgabe machen, Rottweilern in Tierheimen zu helfen, indem wir sie mit Euch zusammen bestmöglich auf ein neues Zuhause vorbereiten. Dazu suchen wir ehrenamtliche Hundetrainer und Hundeverhaltensberater, die bereit sind, einen Rottweiler in einem Tierheim in ihrer Nähe zu betreuen. Durch gezieltes Training und Verhaltensanalysen können die Hunde nicht nur geistig und körperlich gefördert, sondern auch auf das Leben in einer Familie vorbereitet werden. Ein gut erzogener und einschätzbarer Hund hat deutlich bessere Chancen, adoptiert zu werden und langfristig in seinem neuen Zuhause zu bleiben.

Warum ist diese Arbeit so wichtig? Viele Rottweiler werden durch Missverständnisse oder unzureichende Erziehung abgegeben und landen schließlich im Tierheim. Dort fehlt jedoch oft die Zeit und das Fachwissen, um den individuellen Bedürfnissen dieser Hunde gerecht zu werden. Ohne die richtige Betreuung und Einschätzung werden einige Rottweiler als schwer vermittelbar eingestuft, obwohl sie mit der richtigen Führung wunderbare Begleiter sein könnten. Hier setzen wir an: Unser Ziel ist es, durch fachkundige Hilfe die Vermittlungschancen der Hunde zu erhöhen und ihnen eine zweite Chance zu geben.

Aufruf an die Tierheime: Liebe Tierheimmitarbeiter, wir laden euch herzlich ein, an unserem Programm teilzunehmen! Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Trainern können Rottweiler gezielt gefördert und optimal auf ihr neues Zuhause vorbereitet werden. Eine professionelle Einschätzung hilft nicht nur dabei, das passende Umfeld für den jeweiligen Hund zu finden, sondern auch, um mögliche Fehlvermittlungen zu vermeiden.

Lasst uns gemeinsam daran arbeiten, diesen Hunden die besten Chancen auf ein liebevolles Zuhause zu geben. Eure Unterstützung kann den entscheidenden Unterschied im Leben eines Rottweilers machen!

Hilfe für Rottweiler in Not: Neben den Tierheimhunden gibt es auch viele Rottweiler, die aus unterschiedlichen Gründen ihr Zuhause verlassen müssen. Sei es durch private Umstände, Unwissenheit oder falsche Haltung – diese Hunde benötigen eine faire und ehrliche Einschätzung, um die passenden neuen Familien zu finden. Daher suchen wir Trainer und Verhaltensberater, die sich vor Ort ein Bild dieser Hunde machen können, um eine bestmögliche Vermittlung zu ermöglichen. Nur so können wir sicherstellen, dass der Hund und seine neue Familie wirklich zueinander passen.

Unterstützung durch Züchter und Verbände: Wir würden uns sehr freuen, wenn auch Züchter und Verbände uns bei dieser Mission unterstützen würden. Durch ihre Erfahrung und ihr Fachwissen können sie einen wertvollen Beitrag leisten, um Rottweiler in Not zu helfen. Gemeinsam können wir die Vermittlungschancen dieser Hunde verbessern und ihnen eine sichere Zukunft bieten. Wenn ihr als Züchter oder Verband Interesse an einer Zusammenarbeit habt, meldet euch gerne bei uns!

Mach mit und hilf uns, Rottweilern zu helfen! Wenn du als Hundetrainer oder Verhaltensberater helfen möchtest oder ein Tierheim bist, das Interesse an einer Zusammenarbeit hat, dann melde dich bei uns! Jeder Rottweiler verdient eine faire Chance auf ein glückliches Zuhause – lass uns gemeinsam dafür sorgen.

Kontakt: tierheimhilfe@rottweiler-freunde.de 

Oder melde Dich ganz einfach per WhatsApp unter 0176-35422458

Danke für eure Unterstützung!

Eure Rottweiler Freunde

Die besorgniserregende Entwicklung junger Hunde – ein Spiegel unserer Gesellschaft?

Die besorgniserregende Entwicklung junger Hunde – ein Spiegel unserer Gesellschaft?

Die besorgniserregende Entwicklung junger Hunde – ein Spiegel unserer Gesellschaft?

Was ist nur passiert? In den letzten Monaten scheint sich die Lage drastisch verändert zu haben. Immer mehr Junghunde zeigen ein beunruhigendes Maß an Unsicherheit, Frustration und Aggression. Was früher die Ausnahme war, ist inzwischen fast zur Norm geworden. Es ist einfach nur zum Heulen.

Doch das Problem endet nicht bei einzelnen Haltern – es zieht sich durch alle Bereiche. Wer heute in ein Tierheim geht, sieht es mit eigenen Augen: Kaum noch ein Hund ist einfach vermittelbar. Fast jeder hat „seine Baustellen“, und in den meisten Fällen geht es nicht mehr nur um kleine Unsicherheiten oder Erziehungsdefizite, sondern um ernsthafte Verhaltensprobleme, oft mit aggressiven Tendenzen.

Ein tiefergehendes Problem – Wo liegen die Ursachen?

1. Eine Gesellschaft im Wandel – und Hunde mitten darin

Unsere Welt wird hektischer, ungeduldiger und stressbeladener. Hunde, die seit jeher feinste Stimmungen wahrnehmen, spiegeln das wider. Ihre Menschen sind überfordert, haben weniger Zeit, weniger Geduld und setzen oft unrealistische Erwartungen an ihre Vierbeiner. Anstatt klare Führung zu bekommen, erleben viele Hunde Unruhe, Unsicherheit und fehlende Struktur. Das Ergebnis? Sie reagieren mit Stress – und Stress ist einer der größten Verstärker für aggressives Verhalten.

2. Fehlende Sozialisierung und Überforderung

Immer mehr Junghunde erleben keine stabile, klare Sozialisierung. Manche wachsen in reizarmen Umgebungen auf und lernen nie, mit der Außenwelt souverän umzugehen. Andere werden mit zu vielen unkontrollierten Reizen überflutet und entwickeln Stressreaktionen. Viele Hunde kommen zudem in unerfahrene Hände, wo sie entweder durch übertriebene Strenge oder durch falsche Vermenschlichung in eine emotionale Schieflage geraten. Ohne Orientierung suchen sie selbst nach Lösungen – und oft ist Aggression die einzige Strategie, die funktioniert.

3. Überzüchtung und falsche Rassenwahl

Die Hundezucht hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Während früher auf Charakterstärke und Wesen geachtet wurde, stehen heute oft Optik, Trendrassen oder schnelle Vermehrung im Fokus. Hunde mit genetischer Neigung zu Unsicherheit, Nervosität oder Aggression werden unkontrolliert weitergezüchtet. Viele Menschen holen sich zudem Hunderassen ins Haus, die ursprünglich für Schutz-, Hüte- oder Jagdaufgaben gezüchtet wurden – ohne die nötige Erfahrung, um sie angemessen zu führen.

4. Ein Teufelskreis des Verschweigens – Wenn Problemhunde weitergereicht werden

Ein weiteres alarmierendes Phänomen, das sich immer mehr abzeichnet, ist das systematische Verschweigen von Verhaltensproblemen bei der Weitergabe von Hunden. Statt einen Hund ehrlich als das zu beschreiben, was er ist – ein Tier mit Vorgeschichte, Unsicherheiten oder Aggressionen – wird er oft als „liebesbedürftig“, „unerzogen, aber lernfähig“ oder sogar als „problemlos“ beschrieben. Viele dieser Hunde werden zuerst privat weitergereicht, über Kleinanzeigenportale oder soziale Netzwerke, und die neuen Besitzer bekommen keine ehrliche Einschätzung der bereits bestehenden Schwierigkeiten.

Das Resultat? Die neuen Familien sind völlig unvorbereitet. Was anfangs vielleicht nur kleine Warnsignale sind – Unsicherheit, Unruhe oder Stress – eskaliert nach wenigen Wochen in massiven Problemen. Plötzlich schnappt der Hund nach Besuchern, verteidigt Ressourcen oder zeigt Leinenaggression. Die neuen Besitzer sind überfordert, fühlen sich betrogen und stehen vor einer unmöglichen Entscheidung: Kämpfen sie sich mühsam mit einem Hund durch, dessen wahre Herausforderungen sie nie kannten, oder geben sie ihn erneut ab? Oft landen diese Hunde nach einer Odyssee durch mehrere Haushalte schließlich doch im Tierheim – diesmal mit einem Ruf, der jede Vermittlung fast unmöglich macht.

Dieses verantwortungslose Weiterreichen von Hunden ohne ehrliche Aufklärung ist nicht nur unfair gegenüber den neuen Besitzern – es ist vor allem fatal für die Hunde selbst. Denn jeder erneute Wechsel, jede neue Enttäuschung, jede neue Trennung verstärkt das Misstrauen und die Unsicherheit des Tieres. Was als problematisches Verhalten begann, kann sich so in eine regelrechte Verhaltensstörung manifestieren.

Hier braucht es dringend mehr Ehrlichkeit und Verantwortung. Ein Hund mit Problemen kann in den richtigen Händen eine Chance haben – doch nur, wenn diese Hände wissen, was auf sie zukommt. Verhaltensprobleme zu verschweigen, nur um den Hund loszuwerden, ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern für den Hund am Ende oft das Todesurteil.

5. Tierheime voller hoffnungsloser Fälle?

Wer sich die Hunde in den Tierheimen anschaut, sieht ein alarmierendes Bild: Früher landeten dort vor allem Hunde, die einfach nur Pech hatten – Trennung, Krankheit des Besitzers oder andere Schicksalsschläge. Heute sind es immer häufiger Hunde, die aufgrund massiver Verhaltensprobleme abgegeben werden. Fast jeder Hund hat „Baustellen“, und es geht nicht mehr nur um kleine Macken. Viele Hunde sind unsicher, frustriert, territorial oder zeigen ernsthafte Aggressionen gegenüber Menschen oder anderen Tieren.

Die traurige Wahrheit: Diese Hunde sind oft kaum noch vermittelbar. Sie brauchen erfahrene Hände, konsequente Führung und oft auch monatelange Verhaltensarbeit – etwas, das in einem normalen Haushalt kaum geleistet werden kann. So sitzen sie fest, werden von Pflegern betreut, die ihr Bestes geben, aber in einem Kreislauf aus Stress und Frustration gefangen sind. Und für viele endet der Weg schließlich in der Einschläferung – nicht, weil sie „böse“ sind, sondern weil sie in einer Welt aufgewachsen sind, die ihnen nie eine echte Chance gegeben hat.

Was muss sich ändern?

Es reicht nicht, nur Symptome zu behandeln. Wir müssen tiefer gehen:

  • Mehr Wissen über Hunde: Wer sich einen Hund anschafft, muss verstehen, was dieser braucht – nicht nur Liebe, sondern auch Führung und Struktur.
  • Bessere Aufklärung vor der Anschaffung: Nicht jeder Hund passt in jedes Zuhause. Gerade Arbeitsrassen oder Hunde mit komplexem Wesen gehören nicht in unerfahrene Hände.
  • Verantwortungsbewusstere Zucht: Hunde sollten nach Charakter und Wesen selektiert werden, nicht nach Trends oder schnellen Gewinnen.
  • Frühzeitige Erziehung und Sozialisierung: Ein sicherer, stabiler Hund entsteht durch klare Kommunikation und sinnvolle Erfahrungen – nicht durch Drill, aber auch nicht durch grenzenlose Freiheit.

Hunde sind nicht das Problem – wir sind es

Das, was wir gerade erleben, ist nicht das „Versagen der Hunde“, sondern das Versagen der Menschen. Wir überfordern, vermenschlichen, ignorieren ihre wahren Bedürfnisse – und dann wundern wir uns, dass sie nicht mehr „funktionieren“.

Es ist höchste Zeit, dass wir umdenken. Bevor wir in ein paar Jahren eine Gesellschaft voller Hunde haben, die eigentlich keine Chance mehr auf ein normales Leben haben.

Der §2 des HundVerbrEinfG und seine Bedeutung für Rottweiler in Bayern

Der §2 des HundVerbrEinfG und seine Bedeutung für Rottweiler in Bayern

Der §2 des HundVerbrEinfG und seine Bedeutung für Rottweiler in Bayern

Planst du, einen Rottweiler aus dem Ausland nach Deutschland zu holen? Die Einfuhr von Rottweilern ist mit vielen Vorschriften und Bestimmungen verbunden. Doch welche Regeln gelten wirklich? Und wie kannst du dich vor falschen Informationen schützen? In diesem Beitrag geben wir dir einen umfassenden Überblick und zeigen dir, worauf du bei der Einfuhr deines neuen Familienmitglieds achten solltest.

In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt die Einfuhr von Tieren speziellen gesetzlichen Regelungen. Das Einfuhr- und Verbringungsgesetz (EG) regelt vor allem die Einfuhr von Haustieren und deren Anforderungen, um sowohl die Gesundheit der Tiere als auch die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Einfuhr von Rottweilern aus dem Ausland in das Bundesland Bayern gibt es einige wichtige Aspekte, die Hundehalter berücksichtigen sollten.

Der §2 des HundVerbrEinfG: Bedeutung und Auswirkungen auf die Einfuhr von Hunden

Der §2 des Hund-Verbringungs- und Einfuhrgesetzes (HundVerbrEinfG) ist von zentraler Bedeutung für die Regelung der Einfuhr von Hunden in Deutschland, insbesondere wenn es um Hunde der sogenannten „Listenrassen“ oder potenziell gefährlichen Hunderassen geht. Wir werfen wir einen detaillierten Blick auf diesen Paragraphen, seine Bestimmungen sowie die Auswirkungen auf die Einfuhr von Hunden, insbesondere Rottweilern und insbesondere in das Bundesland Bayern.

Für Rottweiler von entscheidender Bedeutung ist folgender Satz:

Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.

Dieser Satz beinhaltet alle Hunderassen der sogenannten Kategorie 2 in welcher sich auch der Rottweiler befindet. Wenn man nun dieses Gesetz zugrunde legt ist die Einfuhr von Rottweilern und auch anderen Rassen nicht erlaubt.

Zu dem Gesetz gibt es natürlich auch eine Verordnung und dieses Verordnung beinhaltet einen Absatz welcher die Einfuhr von Rottweilern nach Bayern und in alle anderen Bundesländer mit Rasseliste ermöglicht. Ihr findet in der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung – HundVerbrEinfVO) unter Paragraph 2 Absatz 4 folgenden text:

(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.

Was bedeutet das nun für Euch?

Wenn ihr einen Rottweiler aus dem Ausland nach Bayern oder in ein anderes Bundesland mit Rasseliste einführen möchtet dann müßt Ihr, bevor Ihr den Hund aus dem Ausland einführt, bei dem für Euch zuständigen Ordnungsamt mit allen Daten des Hundes einen Antrag auf Erteilung eines befristeten Ngativzeugnisses stellen. Wenn dieses vorliegt könnt Ihr euren Rottweiler aus dem Ausland nach Bayern oder auch in ein anderes Bundeland mit Rasseliste vollkommen legal einführen.

Solange dieses Erteilung nicht schriftlich vorliegt ist eine Einfuhr illegal!

Die Rolle der Rasselisten

Bundesländer wie Bayern haben das Recht, eigene Rasselisten zu erstellen. Diese Listen spezifizieren die Hunderassen, die aufgrund ihrer körperlichen Merkmale, ihres Verhaltens oder ihrer Zuchtgeschichte als potenziell gefährlich eingestuft werden. Die bayerische Kampfhundeverordnung ist ein solches Beispiel.

Auswirkungen der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Kampfhundeverordnung auf den Rottweiler und andere Hunderassen

Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 12. Oktober 1994 zur Bayerischen Kampfhundeverordnung hat einen bedeutenden Einfluss auf den Umgang mit bestimmten Hunderassen, darunter auch den Rottweiler. Dieser Beschluss stellt sicher, dass die Entwicklung von Aggressivität und Gefährlichkeit bei Hunderassen kontinuierlich beobachtet wird und schafft einen rechtlichen Rahmen zur Bewertung und gegebenenfalls zur Regulierung von Hunderassen, die als potenziell gefährlich gelten.

Einordnung des Rottweilers in die Kampfhundeverordnung

Im Rahmen dieser Bestimmungen wurde der Rottweiler in die Kategorie II der Kampfhundeverordnung eingestuft. Diese Einstufung bedeutet, dass Rottweiler als potenziell gefährliche Hunde angesehen werden, was spezifische Auflagen für die Haltung und Führung dieser Rasse mit sich bringt. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Einstufung nicht bedeutet, dass jeder Rottweiler gefährlich ist. Vielmehr ist die Verordnung darauf ausgelegt, die Sicherheit von Personen und anderen Tieren zu wahren, indem potenzielle Risikofaktoren identifiziert und adressiert werden.

Anforderungen an die Einfuhr

Bevor ein Rottweiler nach Deutschland importiert werden kann, müssen zunächst einige Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehören:

  1. Gesundheitszeugnis: Der Hund muss von einem Tierarzt untersucht werden, der ein Gesundheitszeugnis ausstellt, das bestätigt, dass der Hund gesund ist und keine ansteckenden Krankheiten hat.
  1. Impfungen: Rottweiler müssen gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt werden. Ein Impfnachweis ist erforderlich.
  1. Mikrochip: Jeder Hund muss mit einem Mikrochip versehen sein, der eine eindeutige Identifikation ermöglicht. Der Mikrochip sollte vor der Tollwutimpfung implantiert werden.
  1. Quarantäne: In bestimmten Fällen kann eine Quarantäne erforderlich sein, insbesondere wenn die Herkunft des Tieres aus einem Risikoland stammt.

Wie es mit den jeweiligen Bestimmungen innerhalb und außerhalb der EU aussieht was Impfungen, Quarantäne und co. aussieht werden wir in einem extra Beitrag für Euch ausarbeiten. Hier bestehen unterschiedliche Anforderungen und dieser Artikel befasst sich in erster Linie mit den Einfuhrbestimmungen aufgrund der Rasselisten.

Das Einfuhr- und Verbringungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat wesentliche Auswirkungen auf die Einfuhr von Rottweilern und natürlich auch Hunde anderer Rassen aus dem Ausland nach Bayern. Für potenzielle Hundebesitzer ist es wichtig, sich über die gesetzlichen Anforderungen im Klaren zu sein und gut vorbereitet in den Prozess zu starten. In Anbetracht der notwendigen Vorbereitungen und der hohen Verantwortung, die mit der Haltung eines Rottweilers einhergeht, sollten ihr euch Zeit nehmen, um alle Aspekte einer solchen Entscheidung zu überdenken. Mit der richtigen Vorbereitung und dem nötigen Wissen kann die Einfuhr und Haltung eines Rottweilers jedoch eine bereichernde Erfahrung werden.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen ist es wichtig, auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Erwartungen an Rottweiler-Halter in Bayern zu bedenken. Rottweiler sind wegen ihrer starken Persönlichkeit und ihrer Schutzinstinkte oft in der Öffentlichkeit diskutiert. Eine proaktive Herangehensweise an das verantwortungsvolle Halten dieser Rasse kann dazu beitragen, mögliche Vorurteile abzubauen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern. Als Rottweiler Halter solltet ihr euch dafür engagieren, soziale Kontakte mit anderen Hundebesitzern zu pflegen und euren Hund mit der nötigen Sorgfalt sowie einer gezielten Ausbildung auf das Leben im urbanen Raum vorzubereiten. Darüber hinaus kann die Integration in Hundevereine oder Teilnahme an speziellen Trainingsgruppen nicht nur das Wohlbefinden des Hundes steigern, sondern auch die Bindung zwischen euch und eurem Rottweiler stärken. Durch aktives Engagement in der Gemeinde könnt ihr als Rottweiler-Besitzer zudem dazu beitragen, ein positives Bild dieser Rasse zu fördern und somit auch künftige Halter zu ermutigen, sich verantwortungsvoll mit dem Thema Hundehaltung auseinanderzusetzen.

Wir danken speziell der Bayerischen Staatskanzlei und dem zuständigen Fachreferat für die wirklich perfekte und ausführliche Beratung zu diesem Thema.