Liebe Rottweiler-Halterinnen und -Halter im Kanton Zürich,

ab dem 30. Juni 2025 bist du verpflichtet, eine Haltebewilligung für deinen Rottweiler oder dessen Kreuzungstiere zu beantragen, wenn du weiterhin mit deinem Vierbeiner im Kanton Zürich leben möchtest. Dazu musst du rechtzeitig ein entsprechendes Gesuch beim Veterinäramt einreichen.

Empfehlung des SRC-Anwalts: Fragebogen erst Ende Juni absenden

Der Schweizerische Rottweilerhunde-Club (SRC) empfiehlt, den Fragebogen erst Ende Juni einzureichen. So stellst du sicher, dass alle notwendigen Informationen sorgfältig geprüft und erfasst wurden, bevor der Antrag gestellt wird.

Aktuell befindet sich der SRC im Endspurt der Erarbeitung von Gegenargumenten, die fristgerecht vor dem 13. Februar eingereicht werden. Ziel ist es, für dich als Rottweiler-Besitzer die bestmögliche Lösung zu erreichen.

Informationsanlass zur Haltebewilligung

Damit du dich optimal auf die Antragstellung vorbereiten kannst, planen das Hundezentrum und DogRescue Amman gemeinsam mit dem Schweizerischen Rottweilerhunde-Club eine Informationsveranstaltung zum Gesuch um Erteilung der Haltebewilligung nach § 30 HuG.

Der Fokus dieses Anlasses liegt auf der Besprechung des Fragebogens des Kantonstierarztes. Ziel ist es, dass alle relevanten Fragen vollständig und korrekt beantwortet werden. Eingeladen sind alle Rottweiler-Besitzer des Kantons Zürich, die sich für den Anlass registriert haben.

Veranstaltungsdetails

📌 Ort: Gemeindesaal, Alte Landstrasse 250, 8708 Männedorf
💰 Parken: Kostenpflichtige Parkplätze sind vorhanden
Registrierung: Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich: Hier registrieren

Da die Saalkapazität auf 50 Personen begrenzt ist, werden die Teilnehmer gleichmässig auf zwei Durchgänge verteilt:

Durchgang 1: 13.00 bis 15.00 Uhr, Sonntag, 23. März 2025
Durchgang 2: 16.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag, 23. März 2025

Geplant sind Vorträge, Diskussionsrunden und eine Fragerunde zu den wichtigsten Themen des Fragebogens. Auch der Kantonstierarzt oder eine Stellvertretung wird zum Anlass eingeladen.

Warum deine Teilnahme wichtig ist

Die Beantragung der Haltebewilligung ist für alle Rottweiler-Halter im Kanton Zürich verpflichtend. Eine fehlerhafte oder unvollständige Beantwortung des Fragebogens kann zu Verzögerungen oder gar Ablehnungen führen. Daher bietet diese Veranstaltung eine wertvolle Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und Fragen direkt mit Experten zu klären.

Nutze die Möglichkeit, dich mit anderen Hundebesitzern auszutauschen und fundierte Antworten auf deine Fragen zu erhalten.

Die Veranstalter freuen sich darauf, dich bei diesem wichtigen Anlass zu begrüßen!

Walter Horn, Zentralpräsident, Schweizerischer Rottweilerhunde-Club
Stefanie Ammann, Hundezentrum und DogRescue Ammann

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.rottweilerzuerich.ch