Werden Hunde in der warmen Jahreszeit im Auto zurückgelassen, droht ihnen schon nach kurzer Zeit der Hitzetod. Innerhalb weniger Minuten können die Temperaturen im Fahrzeug auf bis zu 80 °C ansteigen.

Diese Punkte müssen aufmerksame Passanten aus rechtlicher Sicht beachten, wenn sie Hunde auf eigene Faust befreien wollen.

Als Faustregel gilt: Bei direkter Sonneneinstrahlung heizt sich der Autoinnenraum pro Minute um ein Grad auf – bereits bei einer Aussentemperatur von 30 °C sind Werte bis zu 80 °C in kurzer Zeit erreicht.

Auch ein offener Fensterspalt ändert daran nichts.

Der geringe Luftraum im Auto macht dem Tier die Wärmeabgabe durch Hecheln unmöglich.

Bei fortschreitender Hitzebelastung kann ein Hund den Hitzetod durch Kreislaufzusammenbruch erleiden.

Pro Jahr werden rund ein Dutzend Hundehalter wegen Zurücklassens von Hunden im überhitzten Auto verurteilt, zum Teil zu Strafen von mehreren hundert bis zu mehr als tausend Franken.

Richtiges Vorgehen

  • Bei einer Befreiungsaktion sollten immer folgende Grundsätze beachtet werden – so haben Passanten aus rechtlicher Sicht nichts zu befürchten:
  • Seid Ihr in einem Einkaufszentrum oder auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes, lasst sofort die Autonummer ausrufen, um den Besitzer des Hundes und des Autos möglichst schnell zu finden.
  • Ist der Besitzer unauffindbar, alarmiert sofort die Polizei und einen Tierarzt.
  • Schlagt die Autoscheibe erst ein, wenn die Polizei nicht rechtzeitig oder gar nicht erscheint – oder Ihr seht, dass ein dringender Notfall vorliegt.
  • Alarmzeichen sind verstärktes Hecheln, Herumspringen im Fahrzeug, lautes Jaulen oder Winseln, aber auch Mattigkeit, Apathie und Bewusstlosigkeit.
  • Legt den befreiten Hund in den Schatten und befeuchtet Körper und Beine mit nassen, kühlen Tüchern, benetzt die Maulhöhle mit kaltem Wasser. Überlasst bitte die weitere Behandlung einem Tierarzt.
  • Erstellt zu Eurer eigenen Absicherung ein Protokoll über den Ablauf der Aktion, ergänzt durch Handyfotos oder -filme. Über die Rettungsaktion verärgerte Tierhalterinnen oder Tierhalter könnten eine Schadenersatzforderung für die beschädigte Autoscheibe stellen.