Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung – Was bedeutet das für Hundehalter?

Hintergrund des Verbots

Der Kanton Zürich hat beschlossen, die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten. Der Grund für diese Entscheidung liegt in mehreren Vorfällen, bei denen Rottweiler Menschen – darunter auch Kinder – schwer verletzt haben. Das Verwaltungsgericht Zürich hat nun das Vorgehen der Regierung gestützt und das Verbot bestätigt.

Hier kommt Ihr zum Urteil

Welche Hunde sind betroffen?

Das Verbot gilt nicht nur für reinrassige Rottweiler, sondern auch für Mischlinge, die mindestens 10 % Rottweiler-Anteile haben. Diese Tiere unterliegen ebenfalls einer Bewilligungspflicht.

Was passiert mit bereits vorhandenen Rottweilern?

Hundehalter, die bereits einen Rottweiler besitzen, können innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Regelung eine neue Haltebewilligung beim Veterinäramt beantragen. Dafür müssen sowohl der Hund als auch die Halterin oder der Halter auf ihre Eignung geprüft werden.

Für Rottweiler, die aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland in den Kanton Zürich einreisen, gilt ab dem 1. Januar 2025 eine allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht .

Kritik am Verbot – Ist es wirklich sinnvoll?

Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) kritisiert das Verbot als reine Symptombekämpfung. Sie argumentiert, dass das Verhalten eines Hundes nicht ausschließlich von seiner Rasse abhängt, sondern maßgeblich von der Erziehung und Haltung beeinflusst wird. Statt eines Verbots fordert die SKG verstärkte Schulungen für Hundehalter sowie strengere Kontrollen beim Import von Hunden aus dubiosen Quellen.

Juristische Auseinandersetzungen – Ist das Verbot endgültig?

Ob das Verbot endgültig Bestand haben wird, bleibt offen. Es wurden bereits mehrere Beschwerden eingereicht, in denen unter anderem gefordert wird, dass das Verbot aufgeschoben wird, solange das rechtliche Verfahren noch läuft. Das Verwaltungsgericht hat jedoch entschieden, dass der Schutz der Bevölkerung Vorrang hat, weshalb das Verbot wie geplant umgesetzt wird.

Rasselisten in der Schweiz – Ein bewährtes Modell?

Bereits seit 2010 stehen im Kanton Zürich Rassen wie American Bull Terrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier auf der Verbotsliste. Der Auslöser war eine tragische Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Junge in Oberglatt tödlich verletzt wurde.

Fazit: Ein Schritt zur Sicherheit oder ungerechte Diskriminierung?

Das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich sorgt für kontroverse Diskussionen. Während Befürworter es als notwendigen Schutz der Bevölkerung betrachten, sehen Kritiker darin eine ungerechte Kategorisierung von Hunderassen. Die nächsten Monate werden zeigen, ob das Verbot tatsächlich Bestand hat oder ob rechtliche Schritte es noch kippen können.

Was denkst du? Ist das Verbot gerechtfertigt oder sollten andere Maßnahmen ergriffen werden? Schreib es in den Kommentaren!