Hundeerziehung soll dazu dienen, eine vertrauensvolle und harmonische Beziehung zwischen dir und deinem Hund aufzubauen. Leider setzen manche Trainer und Hundehalter noch immer auf sogenannte aversive Trainingsmethoden, die darauf abzielen, unerwünschtes Verhalten durch das Zufügen von Schmerzen, Angst oder Unbehagen zu unterdrücken. Doch was viele nicht wissen: Solche Methoden sind nicht nur veraltet und ineffektiv, sondern können deinem Rottweiler erheblichen physischen und psychischen Schaden zufügen. Zudem sind viele dieser Methoden in Deutschland durch das Tierschutzgesetz verboten.

In diesem Artikel erfährst du, welche aversiven Trainingshilfsmittel es gibt, warum sie deinem Hund schaden und was die aktuelle Gesetzeslage dazu sagt. Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Gerichtsurteile zu diesem Thema und stellen dir bessere, gewaltfreie Alternativen vor.

Was sind aversive Trainingsmethoden?

Aversive Trainingsmethoden nutzen negative Reize, um das Verhalten deines Hundes zu beeinflussen. Dabei wird das unerwünschte Verhalten durch unangenehme oder schmerzhafte Konsequenzen „bestraft“. Diese Methoden basieren auf Zwang und Einschüchterung und sind aus mehreren Gründen problematisch:

  • Sie führen oft zu Angst, Stress und Unsicherheit beim Hund.

  • Sie können die Beziehung zwischen dir und deinem Hund massiv schädigen.

  • Sie können körperliche Verletzungen verursachen.

  • Sie können langfristig problematisches Verhalten verstärken, anstatt es zu verhindern.

Beispiele für aversive Trainingshilfsmittel

Zu den am häufigsten eingesetzten aversiven Trainingshilfsmitteln gehören:

  • Kettenwürger: Halsbänder, die sich bei Zug zusammenziehen und Schmerzen verursachen.

  • Stachelhalsbänder: Diese Halsbänder haben nach innen gerichtete Metallstacheln, die sich bei Zug in den Hals des Hundes bohren.

  • Sprühhalsbänder: Diese geben bei bestimmten Verhaltensweisen (z. B. Bellen) einen plötzlichen Sprühstoss (z. B. Zitronenessenz) ab, der den Hund erschrecken soll.

  • Elektroschockhalsbänder: Diese Halsbänder verabreichen dem Hund einen Stromimpuls, um ihn „zu korrigieren“.

  • Wurfketten und Rütteldosen: Sie werden in Richtung des Hundes geworfen oder geschüttelt, um ihn zu erschrecken.

  • Wasserpistolen: Diese werden eingesetzt, um den Hund mit Wasser anzuspritzen, wenn er ein unerwünschtes Verhalten zeigt.

  • Antibellhalsbänder: Diese reagieren auf das Bellen des Hundes und senden entweder ein Spray, einen Ton oder einen Stromimpuls aus.

  • Signalleinen und Moxonleinen (Retrieverleinen): Eine Kombination aus Halsband und Leine, die sich bei Zug festzieht und Druck auf den Hals ausübt.

Besonders problematisch sind sogenannte Signalleinen, die direkt hinter den Ohren des Hundes verlaufen und bei Zug Schmerzen im Kehlkopfbereich verursachen. Dabei kann es zu schweren Verletzungen am Kehlkopf und Zungenbein kommen.

Gesetzliche Regelungen zu aversiven Methoden

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Tieren. Laut § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) gilt:

„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

§ 3 Nr. 5 TierSchG konkretisiert dies weiter:

„Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.“

§ 3 Nr. 11 TierSchG verbietet zudem explizit den Einsatz von Geräten:

„Es ist verboten, Geräte zu verwenden, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder ihm erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Das bedeutet, dass viele der oben genannten Hilfsmittel nach deutschem Recht illegal sind.

Gerichtsurteile zu aversiven Trainingsmethoden

Gerichte haben bereits mehrfach bestätigt, dass der Einsatz aversiver Methoden nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Hier sind zwei relevante Urteile:

  1. Oberlandesgericht Stuttgart (2019, Az.: 4 Rb 15 Ss 1089/18): Ein Hundetrainer wurde verurteilt, weil er Hunde durch Schläge und Tritte disziplinierte. Das Gericht stellte klar, dass eine Hundeausbildung ohne erhebliche Schmerzen erfolgen muss.

  2. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (2021, Az.: 20 A 940/20): In diesem Urteil wurde entschieden, dass der Einsatz von Elektroschockhalsbändern eindeutig gegen das Tierschutzgesetz verstößt und verboten ist.

Diese Urteile zeigen, dass der Gesetzgeber und die Gerichte den Tierschutz ernst nehmen und Verstöße gegen das Gesetz geahndet werden.

Die negativen Auswirkungen auf deinen Rottweiler

Der Einsatz aversiver Methoden kann langfristige und schwerwiegende Folgen für deinen Hund haben:

  • Physische Schäden: Verletzungen an Hals, Kehlkopf, Zungenbein und Wirbelsäule sind möglich.

  • Psychische Belastung: Angst, Stress und Unsicherheit können zu unerwünschtem Verhalten wie Aggression oder Vermeidung führen.

  • Beeinträchtigung der Beziehung: Dein Hund verliert das Vertrauen zu dir und entwickelt ein gestörtes Bindungsverhalten.

Positive Alternativen: Gewaltfreie Erziehung

Die gute Nachricht ist: Es gibt bessere Methoden, um mit deinem Rottweiler zu arbeiten! Positive Verstärkung und belohnungsbasiertes Training haben sich als weitaus effektiver erwiesen. Dazu gehören:

  • Leckerli und Lob: Belohne gewünschtes Verhalten direkt mit Futter oder einer positiven Bestärkung.

  • Clickertraining: Ein Clicker signalisiert deinem Hund präzise, wann er etwas richtig gemacht hat.

  • Markerworte: Durch bestimmte Worte wie „Fein!“ oder „Super!“ lernt dein Hund, dass er richtig gehandelt hat.

Aversive Trainingsmethoden sind nicht nur tierschutzwidrig und gesetzlich verboten, sondern auch schädlich für deinen Rottweiler. Gewaltfreie und positive Trainingsmethoden fördern hingegen eine starke Bindung zwischen dir und deinem Hund und sind der bessere Weg zu einer erfolgreichen Erziehung. Entscheide dich für eine liebevolle und respektvolle Ausbildung – dein Rottweiler wird es dir danken!