Letty

Letty

Heute möchte ich Euch Letty vorstellen.

Letty

Alter

5 Jahre

Rasse

Rottweiler

Geschlecht

Hündin unkastriert

+

Standort

Stadt Oldendorf

Sie ist eine 5 jahre alte, unkastrierte Rottweiler Hündin, die ihren eigenen Kopf hat und sich ihre Menschen sehr genau aussucht.
Hat man erstmal ihr Vertrauen, ist sie aber eine verschmuste Hündin, welche die Nähe zu ihrer Vertrauensperson sucht und auch braucht.Jedoch ist
Letty kein Hund der für Anfänger geeignet ist.
Die kleine testet ganz klar den Menschen der sie führt. Verpasst man da seinen Einsatz, tanzt sie einem ganz schön auf der Nase herum. Sie springt dann in die Leine, zieht und zeigt was eine Rotti- Hündin drauf hat. Die Halterin hat den Eindruck, das sie eher einen männlichen Halter bräuchte da sie Frauen nicht wirklich ernst nimmt. Ich glaube, das eine selbstsichere Frau durchaus in der Lage sein wird Letty ihre Grenzen zu zeigen
Genau das ist auch der Grund, warum Letty auf der Suche nach einem neuen Zuhause ist.
Leider ist Lettys Kopf nämlich dicker als der ihres Frauchens.
Das macht es mir auch sehr schwer, etwas über den Trainingsstand zu sagen.
Führt jemand anderes Letty, zeigt sie, dass sie eigentlich genau weiß was sich gehört und was nicht.
Wir suchen also Menschen, die in der Lage sind Letty zu lesen und rechtzeitig einzugreifen, bevor sie sich zu sehr in die Situation steigert.
Kinder und kleine Hunde sollten nicht in ihrem neuen Zuhause sein!
Wenn Du Letty kennen lernen möchtest und beweisen willst, dass DEIN Kopf dicker ist als ihrer. Dann würde sie sich, über einen Besuch in Stadtoldendorf (Niedersachsen), sehr freuen.
Wie immer wird nur mit Schutzvertrag und Gebühr vermittelt.
Hat Letty dein Interesse geweckt ?
Gern könnt Ihr Euch bei Interesse an Marie-Luise Geiss unter 01590-1069417 melden.

Casting für „Mein Hund fürs Leben“

Casting für „Mein Hund fürs Leben“

„Mein Hund fürs Leben- Sonja Zietlows Pfoten-Team“

Das erfolgreiche ZDF-Format „Mein Hund fürs Leben“ geht in die zweite Staffel und Tower Productions GmbH sucht Hunde-Liebhaberinnen und Hunde-Kenner, die einen Vierbeiner aufnehmen wollen: Wer möchte einem Hund aus dem Tierheim eine zweite Chance geben?

Tower Productions GmbH sucht verantwortungsvolle Menschen, die Hunden aus einem Tierheim ein Zuhause für immer geben und auch konsequente Erziehung, Hundeschule und Verantwortung für ein neues Familienmitglied nicht scheuen. Du fühlst Dich angesprochen? Du hast ein großes Herz für Hunde und hast Lust auf einen vierbeinigen, treuen und fröhlichen Begleiter, der mit dir durch dick und dünn geht? Dann bist du bei in dieser Sendung genau richtig! Bewirb dich jetzt!

In dieser neuen Staffel sucht auch Lexus aus dem Tierheim Stuttgart sein neues Zuhause.

Lexus ist geb. am 10.11.2019 und ist kastriert

Lexus stellt sich gerne auf der Seite des Tierschutzvereins Stuttgart vor.

Ihr seid bereits Rottweiler erfahren und habt viel Zeit? Wohnt ländlich und habt vielleicht sogar schon einen Rotti und möchtet Lexus ein Zuhause geben ?

Dann bewerbt Euch über das Casting Formular bei Tower Productions GmbH. Den Link findet Ihr am Ende dieses Beitrages.

 

Sonja Zietlow und ihr Pfoten-Team unterstützen Dich selbstverständlich mit Sachverstand und Herzblut bei der Suche nach Deinem neuen Mitbewohner !
Wir freuen uns auf eure Bewerbung unter:
https://towerproductions.de/casting/casting-mein-hund-fuers-leben

Herstellung und Deklaration von Fertigfutter

Herstellung und Deklaration von Fertigfutter

Die Deklaration von Hundefutter
Bevor ihr euch für das richtige Futter entscheidet, solltet ihr die Deklaration genau lesen und auch verstehen.
Verpackungen enthalten viele Informationen. Es ist aber nicht immer ganz einfach, diese richtig zu lesen.
Neben den gesetzlich vorgegeben Angaben stehen in der Regel auch noch weitere Informationen dort.
Die wichtigsten Punkte stehen übrigens auf der Rückseite einer jeden Verpackung.
Besonders wichtig ist die Zusammensetzung eines Futters, die Angaben dort tragen manchmal aber mehr zur Verwirrung als zu Klarheit bei.
Wir nehmen als Beispiel einmal die Deklaration von einem Nassfutter aus der Dose.
93,2 % Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse ( 100 % Huhn )
5,8 % Gemüse ( 98 % Kartoffeln, 2 % Knoblauch )
0,5 % Fructo – Oligosaccharide
0,4 % Mineralstoffe
0,1 % Dill
———–
100 % Die Klammern, ein sehr wichtiger Bestandteil einer Deklaration.
Das was in den Klammern steht sollte immer 100 % von der jeweiligen Zutat ergeben.
Bei unser Deklaration steht 100 % Huhn in der Klammer und somit weiss man, dass das Fleisch und die tierischen Nebenerzeugnisse vom Huhn sind und nicht auch von Ente, Schwein, Rind oder sonst einem Tier.
Noch besser wäre es, wenn die Fleischart, z.B. Muskelfleisch, und die tierischen Nebenerzeugnisse gesondert aufgeführt wären.
Denn so weiss man nicht wieviel und was für Fleisch in dem Futter steckt, oder ob doch hauptsächlich nur tierische Nebenerzeugnisse drin sind.
Diese Deklaration behalten sich die Hersteller vor, damit sie je nach Angebot mischen können.
So kann mal mehr und mal weniger Fleisch und dafür tierische Nebenerzeugnisse in dem Futter verarbeitet sein.
Genauso bei dem Gemüse, dort steht in Klammer 98 % Kartoffeln und 2 % Knoblauch = 100 % Dieses bedeutet das Kartoffeln und Knoblauch im Futter sind und nichts anderes. Dazu kommen dann noch die in der Deklaration aufgeführten anderen 3 Zutaten und dieses zusammen ergibt dann auch die 100 % Inhaltsstoffe des Futters.
Es sollten nicht zu viel verschiedene Kräuter, Gemüse und Obstsorten im Futter enthalten sein.
Dies kann zu allergischen Reaktionen führen.
Ich stell mir dann immer vor wenn da zig Gemüse und Obstsorten plus irgendwelche diversen Pülverchen im Futter sind, wieviel das dann pro Portion ausmacht.
Lest euch mal die Zutaten oder die Zusammensetzung der meisten Futtersorten durch und stellt euch jede einzelne Zutat in Schalen aufgereiht vor.
Und dann das Ganze umgerechnet auf die Futtermenge oder der Gebindegrösse.
Da bleibt von den allermeisten Sachen nur ein Mü übrig.
Klingt aber beim durchlesen erstmal gut.
Kommen wir nun zu einem anderen wichtigen Thema. Die verschiedenen Mehle, die im Futter sein können.
Fleischmehl
Fleischmehl ist gemahlenes Tierfleisch.
Da in der Regel der Einkaufspreis der Rohware hier die Art des Mehles bestimmt, besteht dieses in der Regel aus Schwein, Rind, Huhn oder Pute, weil diese Fleischsorten mit die günstigsten am Markt sind.
In der Regel handelt es sich um Schweinefleisch, denn anderes Fleischmehl, z.B. vom Huhn, gibt der Hersteller meistens an.
Geflügelmehl
In einem Geflügelmehl findet Ihr alles vom Geflügel.
Dieses bedeutet, dass in diesem Mehl alles vom Geflügel, wie z.B. Klauen, Schnäbel, Federn, Knochen, Kot, also ganze Tiere verarbeitet sein können.
Genauso wird die Art von Geflügel nicht genannt, und somit kann alles darin enthalten sein, was sich Geflügel nennt, auch Pute, Strauss, Ente, Huhn etc.
In den meisten Fällen besteht Mehl aber nicht aus Fleisch, sondern aus den ganzen sogenannten Nebenprodukten.
Geflügelfleischmehl
Wie der Name schon beinhaltet „Fleischmehl“ Hier kann und sollte man davon ausgehen das es sich nun um ein Mehl aus Geflügelfleischmehl handelt.
Okay, mit allem was vielleicht noch so dran hängt, aber in der Regel aus Fleisch.
Von oben nach unten gelesen steigt die Wertigkeit der Mehle.
Die verschiedenen Hersteller möchten natürlich, dass das Fleisch oder Fleischprotein bei der Deklaration ganz vorne steht, und deshalb teilten sie die Zutaten auf, damit der Anteil einer jeweiligen Zutat kleiner wird und weiter nach hinten in der Deklaration wandert.
Hierzu ein weiteres Beispiel beim Mais
Hier findet sich dann oft Mais, Maiskleber oder Maismehl.
Dadurch, dass man die Zutaten in ihre Bestandteile aufschlüsselt, sinkt die einzelne Prozentzahl und so rückt diese Hauptzutat weiter nach hinten – und somit kann es sein, dass z.B. ein Trockenfutter hauptsächlich aus Mais besteht, obwohl es in der Zutatenangabe hinter dem Fleisch zu finden ist.
Wobei man keinen Mais füttern sollte, da Mais „doof“ macht.
Es setzt sich an die Bluthirnschranke und verklebt die Synapsen.
Genauso kann beim Reis vorgegangen werden.
Daraus wird dann vielleicht Reis, Reismehl und Vollkornreis.
Oftmals wird sogar noch nach Farben getrennt.
Dann gibt es z.B. grüne Erbsen, gelbe Erbsen und Erbsenproteine.
In einigen Deklarationen findet man die Kohlenhydrate unaufgeschlüsselt, weil sie im Ganzen in der Prozentzahl niedriger sind als das Fleisch oder Fleischprotein.
Rechnet man aber die einzelnen Kohlenhydrate zusammen, bekommt man einen höheren Wert.
z.B. Mais 5%, Erbsen 7%, Getreide 10% ergibt unterm Strich 22 %.
Das bedeutet wenn dieses Futter z.B. als Angabe 20 % Fleisch als Inhaltsstoff hat, hätte man doch mehr Kohlenhydrate als Fleisch.
Prozentangaben in Klammern z.B. Lammfleisch (25%), Mais (21%), Weizen, Geflügelfett Jetzt denkt jeder normale Mensch ( wir auch ) …..
Klasse, in dem Futter sind 25% Lammfleisch.
Es kann enthalten sein, muss es aber nicht.
In der Regel hätte der Hersteller es ohne Klammern geschrieben, wenn wirklich 25 % Lammfleisch im Futter sind.
Und noch besser, wenn man erkennen könnte, welche Art von Fleisch.
Oft steht sogar nur 25 % Fleisch.
Da weiss man dann gar nicht, was für ein Fleisch in dem Futter enthalten ist, denn es kann und darf alles enthalten sein.
Auch nicht nur von einem Tier.
Würde nun nur eine Tierart in der Deklaration stehen mit einer Prozentzahl in Klammern dann bedeutet das wahrscheinlich dass z.B. 25 % eine andere Beschaffenheit haben als die restlichen 75 %. z.B. 25 % getrocknetes und 75 % frisches Fleisch oder auch umgekehrt etc. etc.
Steht das Lammfleisch aber mit 25 % ohne Klammern in der Deklaration, dann heisst das, es sind 25 % Lammfleisch im Futter, gesehen auf die Gesamtmenge des Futtermittels. Klammern sind immer Schlecht.
Bei unserer Beispieldeklaration steht auch z.B. bei der Zutat Mais die 21 % in Klammern.
Das heisst auch nur, dass 21 Prozent vom Mais in irgendeiner Form enthalten sind.
Und nicht unbedingt, dass sich 21 % Mais, so wie wir ihn kennen, enthalten sind.
Setzt ein Hersteller die Zutaten in Klammern, muss er sich nicht an feste Rezepturen halten, sondern kann das Futter so zusammensetzen, wie es gerade am Günstigsten von den Rohstoffen her ist.
So kann es auch sein, dass z.B. nur 20 % Lammfleisch und 30 % Mais enthalten sind.
Eindeutiger wäre Lammfleisch 25 %, Mais 21 %, Weizen, Geflügelfleisch.
Wenn alle Zutaten ohne Klammern stehen, ist eindeutig und gut zu erkennen, was in dem Futter enthalten ist.
Nun kommen wir zu etwas ganz Besonderen, was sehr gern benutzt wird …..
Die Doppelklammer
Fall 1
Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse (Lammfleisch) (60%)………
Jetzt könnte man annehmen das 60 % Lammfleisch enthalten ist.
Kann wieder sein, muss aber nicht.
Es kann auch 10 % Lammfleisch und 90 % Schweinefleisch sein.
Bedeutung : Es ist Lammfleisch enthalten.
60 % des Fleisches und der tierischen Nebenerzeugnisse hat eine andere Beschaffenheit als die restlichen 40 % und es können auch andere Fleischsorten enthalten sein.
Das könnte auch bedeuten 60 % frisch und 40 % getrocknet oder umgekehrt.
Wenn Zutaten in getrennten Klammern stehen, beziehen diese sich nicht aufeinander.
Fall 2
„Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse ( Lammfleisch 60 % )“
Wenn es so in der Deklaration steht, bezieht sich das 60 % auf die Menge im Fleisch und den tierischen Nebenerzeugnissen.
Hier bedeutet es, dass von dem Fleisch und den tierischen Nebenerzeugnissen 60% Lammfleisch sind.
Wäre jetzt aber zwischen dem Lammfleisch und den 60 % noch ein Komma, bedeutet es schon wieder etwas ganz anderes.
Jetzt sieht diese Deklaration der Zutat schon mal ganz gut aus, ist es aber nicht, denn man weiss nicht, was die anderen 40 % beinhalten.
Das könnte alles Mögliche sein wie Schweineschwänze, Federn, Klauen, Rinderhaut, Hühnerfüsse etc. etc.
Ideal wären 100 % denn dann wüsste man ganz genau welche Tierart verarbeitet wurde.
Kein Fleisch im Futter
Beispiel 1
Geflügelprotein, Mais, Weizen, Geflügelfett, Tierprotein, etc…….
Geflügelprotein muss kein Fleisch sein.
Es kann ebenso Knochen, Federn oder Innereien, Schnäbel etc. sein.
Genauso Tierprotein.
Zum einen weiss man nicht von welchem Tier, und auch hier muss es sich nicht um Fleisch handeln, sondern kann auch Haut, Fell, Innereien, Knochen, etc. etc. sein.
Beispiel 2
Straussenprotein, Mais, Reis, Tierfett, Muschelfleisch, etc. Straussenprotein kann Fleisch sein, muss es aber nicht. Das einzige was man hier als Fleisch erkennt, ist das Muschelfleisch. Somit könnte man sagen, dass in beiden Beispielen kein Fleisch im Futter sein muss, es kann aber. Ausser das Muschelfleisch. Dieses ist dann aber meistens so gering, dass es nicht viel ausmacht. Es steht auch in der Regal ganz hinten in der Deklaration.
Kommen wir nun zu der Aussage der Hersteller „Frischfleisch im Trockenfutter“
„60 % frisches Hähnchenfleisch, 20 % Reis“
Es gibt 2 verschiedene Trockenfutterarten.
Halbtrockenes und Trockenes.
Wir konzentrieren uns auf das Trockene.
Der normale Tierhalter würde sagen : Super, 60 % frisches Hähnchenfleisch.
Stimmt aber nicht.
Trockenfutter ist eine Trockenmasse.
Das heisst man muss von den 60 % Fleisch noch den Wasseranteil abziehen.
Die grosse Rechnung ist: 60 % X 0,33 = 19,8 % realer Fleischanteil ( Schätzwert )
In diesem Futter ist also weniger Fleisch als Reis enthalten, aber weil dort „frisch“ steht, taucht es in der Deklaration vor dem Reis auf obwohl es rein rechnerisch hinter dem Reis stehen müsste.
Merke….. 60 % frisches Hähnchenfleisch = ca. 19,8 % realer Fleischanteil im Futter.
Auch bei den Ölen sollte man genauer hinschauen.
Werden nur Öle angegeben, so kann das auch eine Vielzahl von Ölen sein.
Hochwertige, aber auch sehr Minderwertige oder gar schädliche.
Ist nicht genau aufgeführt welche Öle verwendet wurden, sollte man die Finger davon lassen.
Die Öle werden zwar nicht literweise dem Futter beigesetzt, aber altes Frittenfett oder Altöl will sicherlich niemand verfüttern.
Und genau das könnte es sein, wenn nicht beschrieben wird, welches Öl sich im Futter befindet.
Nun zu weiteren interessanten Inhaltsstoffen
Cassia Gym = Bindemittel Dieser Inhaltsstoff wird dem Futter beigegeben, damit sich alles gut miteinander verbindet und sich nicht das Gelee und das Fett in der Dose absetzt. Es ist ein chemisches Bindemittel und wird nur dem Nassfutter beigesetzt.
Es hat für das Tier keinen Nutzen sondern ist nur für das Auge des Menschen, um das Futter ansehnlicher zu gestalten.
So ist es auch mit unterschiedlichen Farbstoffen im Futter.
Diese sollen dem Tierhalter vorgaukeln das z.B. Orange = Möhre ist , Grün = Spinat, Salat oder Erbse und Braun = Fleisch sein soll.
Es ist alles die selbe Trockenmasse, welche nur verschieden eingefärbt wurde.
Yucca = Schmerzmittel, pflanzlich Ist häufig im Trockenfutter, aber auch in Nassfutter zu finden.
Man sollte einen Hund nicht ohne Grund unter Dauermedikation setzen.
Da meistens auch keine genauen Mengenangabe vom Hersteller angegeben wird, sollte man hier sehr vorsichtig sein, wenn es in der Liste der Inhaltsstoffe auftaucht.
Kräuter = Können bei Dauerfütterung zu Unverträglichkeiten führen Kräuter haben Sinn, wenn der Hund oder eher das Tier irgendein Leiden hat.
Hier kann man temporär mit Kräutern arbeiten, aber auch hier ist es so, dass man Kräuter nicht zur Dauerfütterung nehmen sollte.
Dadurch kann das Tier Unverträglichkeiten oder Allergien entwickeln.
Also nur bei Bedarf dem Futter zugeben.
Cellulose = unverdauliches Pflanzenteil, meisst als Füllstoff.
Das besagt denken wir schon alles
Melasse / Rübenschnitzel = Zucker ( optische Aufbesserung des Futters ) Oft steht dabei „ entzuckert“ , es ist aber trotzdem noch Zucker enthalten und dient auch nur als Füllstoff.
Desweiteren dient es dazu, die Farbe des Futters zu verändern, damit es für den Menschen appetitlicher aussieht.
Hydrolisiert = Freisetzung von Glutamat ( Geschmacksverstärker )
Es bezeichnet einen oder mehrere Vorgänge bei der Herstellung, wobei das Futter so aufgeschlüsselt wird, dass es keine Allergien mehr auslöst und leicht verdaulich ist.
Das Problem ist, dass bei diesem Verfahren Glutamat, also Geschmacksverstärker, entsteht.
Dieses heisst jetzt aber nicht, dass es ein Futter für Allergiker ist, nur weil es hydrolisiert ist.
Oft werden die Zutaten hydrolisiert, damit der Geschmacksverstärker freigesetzt wird.
Sonst würde womöglich kein Tier freiwillig auf natürliche Weise dieses Futter zu sich nehmen.
Kommen wir noch einmal auf das Trockenfutter.
In jedem Trockenfutter sind konservierende Stoffe. Auch wenn „ohne Konservierungsstoffe“ auf der Verpackung steht, sind trotzdem welche enthalten.
Im Trockenfutter sind Fette.
Wie, bitte schön, sollen Fette nicht ranzig werden, wenn das Futter längere Zeit offen ist ohne, dass man sie mit Konservierungsstoffen dafür schützt.
In jedem Trockenfutter sind so 10 bis 15 % Fett.
Es gibt Konservierungsstoffe, die chemischen Ursprungs sind und die, welche einen natürlichen Ursprung haben.
Bei denen aus chemischen Ursprung ist man immer vorsichtig.
Bei den natürlichen Konservierungsstoffen steht dann immer ein hochtrabender Satz drauf.
Antioxidationsmittel : stark tocopherolhaltige Extrakte natürlichen Ursprungs (passende Nummer E 306)
Dieses wird aus Samen von stark ölhaltigen Pflanzen gewonnen.
Das können Sonnenblumenkerne oder z.B. Soja sein.
Dieses ist trotzdem ein Konservierungsmittel, auch wenn es einen natürlichen Ursprung hat und nicht synthetisch hergestellt wurde.
Dennoch können zu hohe Mengen den Stoffwechsel beeinträchtigen, Störungen der Verdauungsorgane und Probleme mit den Schilddrüsenhormonen verursachen.
Wenn man bei einem Futtermittel Vitamin E sieht, muss das nicht gleich schlecht sein oder als Konservierungsmittel dienen.
Man darf es Vitamin E nennen, wenn es als Vitamin von der Menge her dient.
Wichtig ist aber zu wissen, dass, wenn Futter weder den einen noch den anderen Satz beinhaltet, Hersteller nicht angeben müssen, dass sie Konservierungsstoffe hinzugefügt haben, weil Sie die Zutaten vorkonserviert eingekauft und nicht selbst konserviert haben.
Wenn Sie z.B. Sojaöl oder Lachsöl vorkonserviert von dem Produzenten einkaufen und dem Futter beigeben, müssen Sie es nicht als Konservierungsmittel deklarieren.
Hier haben wir als Beispiel eines von vielen Schlupflöchern in der Deklaration.
Aber immer daran denken….. Es gibt kein Trockenfutter ohne Konservierungsstoffe
Und als Schlusswort
Je weniger Prozentangaben ein Hersteller macht, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er etwas „verschleiern“ möchte.
Wenn ihr Industriefutter füttern möchtet, dann solltet ihr darauf achten, dass die Zutaten in Lebensmittelqualität sind, und dass man genau erlesen kann, was zu wieviel Prozent im Futter drin ist.
Wir hoffen, wir konnten hier ein wenig über die Deklaration der Futtersorten aufklären und euch bei der Entscheidung helfen, auf welche Art und Weise ihr eurer Tier füttert. Welches Futter ihr eurem Liebling in den Napf gebt, müsst ihr selbst für euch entscheiden.

Urlaub mit Hund im Wohnmobil

Urlaub mit Hund im Wohnmobil

Die schönste Zeit des Jahres beginnt und das Fernweh ruft.

Urlaub im Wohnmobil und die Vierbeiner sollen dabei sein. Camping und Wohnmobilreisen sind derzeit absolut im Trend und nehmen stetig zu.

Wenn die Fellnasen mit auf grosse Tour sollen gibt es einiges zu beachten und sollte man kein eigenes Wohnmobil besitzen kann man speziell auf den Hundeurlaub umgebaute Wohnmobile mieten.

Hier gibt es diverse Anbieter welche wir am Ende dieses Beitrages für Euch natürlich verlinken.

Unsere erste Erfahrung haben wir im Jahr 2019 auf unserer Tour “1000 km gegen Rasselisten” mit dem Wohnmobil-Leben gemacht. 4 Wochen mit 2 Rottweilern von Flensburg nach München.

Davor hatten wir absolut gar keine Erfahrung und Berührungspunkte mit dem Reisen mit Hunden und dem Leben auf engsten Raum.

Das wichtigste am Anfang bei der Organisation war die Suche nach dem für uns passenden Wohnmobil. Es musste hundegerecht ausgestattet sein, genug Platz für 2 Personen und 2 Rottweiler haben und auch genug Zuladungslast. Denn wenn man mit 2 Hunden unterwges ist benötigt man doch das eine oder andere an Zubehör mehr. Das fängt beim Futter an und reicht bis genügend Wasser.

Was beim Reisen mit Hunden auch extrem wichtig ist wenn man im Sommer oder in wärmeren Ländern unterwegs ist, euer Wohnmobil sollte eine autark laufende Klimaanlage besitzen die frei vom Landstrom das Wohnmobil für die Hunde auf hundefreundliche Temperaturen kühlt. 

Nach vielem Suchen im Internet, telefonieren und auch freien Buchungsterminen finden, fiel unsere Wahl auf ein Wohnmobil des Anbieters 4-Pfoten Mobile 

Bei uns genau auf den Franchisepartner  4-Pfotenmobile Lipperland der Familie Picklabs. Hier wurden wir von Anfang an perfekt beraten und die Familie Picklabs war die ganzen 4 Wochen bei jedem eventuellen kleineren oder grösseren Problem telefonisch erreichbar.

Das von uns ausgwählte Wohnmobil für unsere 4 Wochen Tour durch Deutschland war ein Dog-Liner T 699

Wir hatten für die beiden Hunde eine integrierte Hundebox im Heckstauraum unter dem Bett mit Zugang von aussen über eine extra Hunderampe und auch mit Zugang von innen aus dem Wohnbereich. 

Diese Lösung war eigentlich optimal da die Hunde, 2 Rottweiler dort wirklich ausreichend Platz hatten, sie während der Fahrt perfekt gesichert und auch Videoüberwacht waren und trotzdem den direkten Kontakt zu uns nach vorne hatten.

Kommen wir zu den Vorbreitungen der Tour und was Ihr unbedingt an Bord haben solltet

Das wichtigste was Ihr auf eurer Tour benötigt sind 1 Euro und 50 Cent Stücke. Unterwges benötigt Ihr diese auf jedem Stellplatz für die diversen Automaten wie Landstrom, Entsorgung oder z.B. Frischwasser. Ohne diese Münzen in ausreichender Menge seid Ihr aufgeschmissen.

Folgendes sollte Ihr vor eurer Reise für euren Hund beachten:

4-6 Wochen vor der Abreise

  • Einreisebestimmungen für Reiseland checken
  • Aktuellen Impfstatus eures Hundes kontrollieren
  • Beratung beim Tierarzt wg. Reiseapotheke und ggf. zusätzlich erforderlicher Impfungen/Prophylaxen
  • Termine für die Impfungen so vereinbaren, dass der Organismus des Hundes nicht überlastet wird
  • Heimtierausweis überprüfen (falls nicht vorhanden: unbedingt ausstellen lassen)
  • Tierhaftpflicht überprüfen
  • Falls erforderlich: Termin beim Amtstierarzt für Gesundheitszeugnis so vereinbaren, dass es die zeitlichen Kriterien des (Nicht-EU-)Reiselandes erfüllt (häufig darf es max. 1 Woche bis 10 Tage alt sein), Grenzpapiere beantragen. Bitte nicht vergessen, dass für die Wiedereinreise in die EU ebenfalls ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorliegen muss! Hier findest du weitere Informationen zu Reisen mit Haustier innerhalb und außerhalb der EU.
  • Bei Buchung euren Hund auf dem Camping- oder Stellplatz mit anmelden
  • Sofern noch nicht geschehen: Hund bei Portalen wie Tasso oder entsprechenden Organisationen im Zielland registrieren – sonst kann das Tier trotz Mikrochip nicht dir als Halter:in zugeordnet werden!

Wenige Wochen bis Tage vor der Abreise (bitte Bestimmungen des Reiselandes lesen!)

  • Prophylaxen verabreichen (z.B. Mittelmeerkrankheiten, Bandwurm)
  • Den Chip durch euren Tierarzt kontrollieren lassen
  • Falls vom Reiseland gefordert: Gesundheitszeugnis abholen und andere geforderte Unterlagen abholen

Reisegepäck für den Hund

Viele von Euch werden für den Hund genauso viel Gepäck dabei haben wie für sich selber. In der Praxis hat sich aber diese Ausstattung bewährt:

  • Leinen
  • Halsband mit Heimat- und Urlaubsadresse sowie Handynummer
  • Körbchen, Decken und eventuell Kissen
  • Näpfe am besten Rutschfest
  • Leinenbefestigung für Reisemobil oder Stellplatz 
  • Maulkorb (in einigen Ländern Pflicht!)
  • Handtücher
  • Spielzeug
  • Leckerchen, Kauknochen
  • Kotbeutel 
  • Sonnenschutz 
  • EU-Heimtierausweis
  • Kopie der Hunde-Haftpflichtversicherung
  • Gesundheitszeugnis (falls gefordert)
  • Futtervorrat
  • Regelmäßig einzunehmende Medikamente (falls nötig)
  • Fellpflegeutensilien
  • Dosenöffner für Dosenfutter
  • Reiseapotheke 
  • Zeckenzange
  • Wasser für unterwegs

Reiseapotheke für eure Vierbeiner

Auch unterwegs können kleinere und größere Blessuren oder Verletzungen auftreten. Sina z.b. hatte sich die Pfote aufgeschnitten. Deshalb ist es wichtig, für eure Hunde eine eigene Reiseapotheke mitzuführen. Folgende Dinge sind zu empfehlen aber eurer Tierzt wird EUch da auch sehr gut beraten können.

  • Erste Hilfe Set
  • Mittel gegen Reiseübelkeit
  • Zeckenschutz 
  • Flohmittel
  • Entwurmungsmittel
  • Durchfallmedikament
  • Ein Mittel gegen Vergiftungen und Durchfall
  • Augentropfen/-salbe
  • Desinfektionsspray
  • Mittel gegen Juckreiz/Insektenstiche 
  • Verbandsmaterial
  • Beruhigungsmittel (bei Bedarf)
  • Schmerzmittel
  • Verbandsmaterial

Wie Ihr seht ist nun das Wohnmobil von der Auslastung her schon so gut wie voll.

Na Spass bei Seite……

Was benötigt Ihr für Euch ?

Wir haben auf unserer Reise die Erfahrung gemacht, das wir ca. 50 Prozent der Dinge die wir eingeladen haben gar nicht gebraucht haben.

Von der Kleidung her kommt es halt immer darauf an welche Art von Urlaub ihr zu welcher Jahreszeit geplant habt.

Aber hier einige wichtige Dinge. Alles was Ihr für euer Fahrzeug benötigt oder Küchenutensilien sind bei einem gemieteten Fahrzeug schon an Bord.

PACKLISTE PERSÖNLICHE DOKUMENTE

  • Ausweis / Reisepass
  • Krankenversicherungskarte (oder Auslandskrankenversicherung)
  • Führerschein
  • Fahrzeugpapiere
  • Kreditkarten
  • Notfallnummern
  • Bargeld (als Notgroschen, am besten in einem Versteck)
  • Schutzimpfungs-Ausweis (bspw. Corona)

PACKLISTE HYGIENE

  • Zahnbürste + Zahnpasta
  • Duschgel + Shampoo (evtl. Trockenshampoo)
  • Seife
  • Deo
  • Microfaser- und Reise-Handtücher
  • Handwaschmittel zum Wäsche waschen
  • Toilettenpapier
  • Feuchttücher
  • Desinfektionsmittel
  • Sonnencreme Mückenspray
  • Nagelset 

PACKLISTE REISEAPOTHEKE

  • Paracetamol
  • Ibuprofen
  • Durchfallmittel  
  • Elektrolyte 
  • Medikamente gegen Reiseübelkeit
  • Aspirin
  • Wund- und Heilsalbe Salbe
  • Pflaster + Mullbinde
  • Fieberthermometer
  • Salbe für Gelenkschmerzen etc.

Camping mit den Fellnasen ist super, wenn man sich gut vorbereitet.

Nachdem wir nun mit der Bestückung des Wohnmobils fertig sind geht es weiter mit der Suche nach dem richtigen Camping- oder Stellplatz.

Auf den meisten Plätzen sind Hunde erlaubt, und doch ist zwischen „geduldet“ und „willkommen“ ein großer Unterschied. 

Bitte schaut in den Beschreibungen der einzelnen Plätze genau wie der jeweilige Statndart auf den Plätzen ist.

Auf einem Camping- oder Stellplatz ist gegenseitige Rücksichtnahme sehr wichtig.

Eigentlich besteht auf allen Plätzen eine Leinenpflicht und das dauerhafte Anleinen von den Hunden sollte Standard sein.

Es ist z.B. ein Unding wenn man mit seinem Wohnmobil neu auf einen Stellplatz kommt das die ersten welche aus einem Wohnmobil springen wenn die Tür auf geht die Hunde sind.

Auch gehört es sich nicht das Hunde auf dem Stellplatz ihr Geschäft verrichten, egal ob gross oder klein.

Auch ein freies Umherlaufen auf dem Platz wird von sehr vielen Campern nicht gern gesehen.

Die besten Apps für die Stellplatzsuche sind :

Park4Night – die Stellplätze der Camping Community

Die App Park4Night ist wohl eine der am häufigsten genutzte App in der Camper-Community. Hier findet ihr immer passende Stellplätze – egal ob nur für ein paar Stunden zum Rasten oder für die kommende Nacht. Das Beste an der App: die Plätze werden von der Community beschrieben, bewertet und mit Fotos hinterlegt. Ihr findet öffentliche Stell- und Campingplätze sowie passende Orte mitten in der Natur. Damit auch eine super App für Freisteher. Auch weitere nützliche Punkte wie Entsorgungsstationen und Frischwasser sind hinterlegt

Stellplatz-Radar

Der Stellplatz-Radar App bietet dir europaweit über 13.000 Stellplätze und 5.000 Campingplätze. Hinzu kommen rund 100.000 Bewertungen der Nutzer. Auch in dieser Stellplatz-App kannst du so die gesammelten Erfahrungen mit anderen Campern teilen.

 Top-Platz

Ist dir ein guter Qualitätsstandard wichtig, ist TopPlatz genau die passende Stellplatz-App für dich. Hier habt Ihr sogar eine Stellplatz-Ampel. Bei grüner Ampel ist genügend frei, bei Gelb stehen weniger als 25 Prozent der vorhandenen Parzellen zur Verfügung, bei Rot ist der Stellplatz voll besetzt. Darüber hinaus gibt’s noch Zusatz-Infos zum Belegungsstand und Ausweich-Tipps.

Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Apps.

 

 

Verordnungen und Auflagen

Verordnungen und Auflagen

Auflagen und Verordnungen

Der Rottweiler – Listenhund in fünf Bundesländern.

Fünf der 16 deutschen Bundesländer führen den Rottweiler als Kampfhund auf der Rasseliste gefährlicher Hunde.

In vier der fünf Länder rangiert er in Kategorie Zwei – also als Hund, der als potenziell gefährlich gilt.

Was muss man in den einzelnen Bundesländern beachten.

Deutschland

Über allen Verordnungen der Bundeländer steht die Tierschutz-Hundeverordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Diese besagt unter anderem …….

  • Hunde dürfen grundsätzlich nicht in Anbindehaltung leben
  • Hunde mit Qualzuchtmerkmalen unterliegen dem Ausstellungsverbot bei allen Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet. Somit sollen Anreize für derartige Züchtungen genommen werden
  • Die Anwendung von Stachelhalsbändern und jeglicher schmerzhafter Mittel sind bei Ausbildung, Erziehung und Training verboten
  • Ein Züchter bzw. eine Betreuungsperson in der gewerbsmäßigen Hundezucht darf nicht mehr als drei Würfe gleichzeitig betreuen
  • Der Züchter muss mindestens vier Stunden täglich mit den Welpen verbringen

 Auch werden in der Tierschutz-Hundeverordnung die Bereiche Haltung, Zucht, Transport und z.B. Training geregelt.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hatte durch die baden-württembergische Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 28. August 1991 bereits eine Rasseliste, die Kampfhunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit definierte.

Generell werden Listenhunde in zwei Kategorien unterschieden: Kategorie 1 heißt „gefährlich“, Kategorie 2 heißt „gefährlich vermutet, aber widerlegbar“.

In Baden-Württemberg gibt es lediglich Listenhunde der Kategorie 2. Die Haltung dieser Hunde ist ab einem Alter von sechs Monaten erlaubnispflichtig und es muss ein berechtigtes Interesse des Halters nachgewiesen werden.
Dazu zählen folgende Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argen­tino
  • Dogue de Bor­deaux,
  • Fila Bra­si­leiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napo­le­tano
  • Pitbull Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Tosa Inu

Hier können ebenfalls Eigenschaften eines Kampfhundes vorliegen, jedoch nur, wenn konkrete Hinweise darauf hindeuten. Somit müssen die Rassen sich einer speziellen Prüfung unterziehen. Auch auf Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen beziehen sich diese beiden Listen. Die Haltung dieser Hunderassen erfordert eine Erlaubnis. Zusätzlich gelten Leinenzwang und Maulkorbpflicht.

Der Rottweiler steht in Baden-Württemberg nicht auf der Rasseliste

Bayern

Der Freistaat Bayern hat bereits seit 1992 eine rassespezifische Hundeverordnung. Sie enthält Rasselisten für Kampfhunde, das „sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist“

In Kategorie 1 werden die Eigenschaften eines Kampfhundes stets vermutet. In Kategorie 2 werden kampfhundtypische Eigenschaften vermutet, sofern kein gegenteiliger Beweis erbracht wurde.

Zu Kategorie 1 (Die Eigenschaft als Kampfhund wird stets vermutet) gehören:

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog (Hund, der tagsüber angekettet und nachts zur Bewachung von Grundstücken auf diesen frei herumläuft. Übersetzt bedeutet “Bandog” “Kettenhund”. Meistens handelt es sich hierbei um großrahmige Hunde mit gesteigerter Aggressivität – keine anerkannte Rasse)
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Für alle Hunde dieser Kategorie muss eine Erlaubnis eingeholt werden. Diese wird nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse zur Haltung nachgewiesen werden kann.

Zur Kategorie 2 (Die Eigenschaft als Kampfhund wird vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund ein entsprechender Negativnachweis geführt ist) gehören:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff, Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Dogo Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Informationen findet Ihr auch bei der Polizei Bayern 

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992

Berlin

Die Rasseliste wurde auf von 10  auf 3 Rassen reduziert. Seit September 2016 werden nur noch Bullterrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier und ihre Kreuzungen als gefährlich eingestuft und dürfen nur mit Auflagen geführt werden.

Zum 1.1.2019 ist der Leinenzwang in Kraft getreten, der nun generell in der ganzen Stadt gilt. Ausnahmen gibt es für alle Hunde, die ohne gemeldete Vorfälle bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes 2016 gehalten wurden. Dies kann durch entsprechende Unterlagen (Steuerbescheid, Versicherungspolice o.ä.) nachgewiesen werden. Ausserdem kann ein Sachkundenachweis / Hundeführerschein erworben werden, der den Hundehalter vom Leinenzwang befreit. In beiden Fällen gelten dann die Regelungen des vorherigen Gesetzes: der Hund darf auf unbelegten Strassen und Plätzen und auf Brachen ohne Leine laufen.

Mit dem Leinenzwang geht auch der Sachkundenachweis oder Hundeführerschein einher, da er den Hundehalter vom Leinenzwang befreit. Er muss nur abgelegt werden, wenn der Hund nach 2016 angeschafft wurde und besteht aus einer theoretischen und eine praktischen Prüfung. Wenn diese Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, kann der Hundehalter eine entsprechende Bescheinigung beim Ordnungsamt anfordern. Als sachkundig gelten ausserdem automatisch Tierärtze/innen, und Diensthundeführer/innen. Jede Person in einem Haushalt muss die theoretische Prüfung ablegen, jeder Hund ein einem Haushalt muss die praktische Prüfung machen.

In Berlin steht der Rottweiler somit nicht auf der Rasseliste.

Brandenburg

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden, kurz Hundehalterverordnung – HundehV wird in zwei Kategorien differenziert.

Kategorie 1 beinhaltet Hunderassen und Gruppen, die als gefährlich gelten. Die Haltung und auch die Zucht dieser Rassen ist verboten. Hierzu zählen:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Kategorie 2 beinhaltet Hunde, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt. Hier müssen Haltung und Zucht genehmigt werden. Bekommt der Hund ein Negativzeugnis, muss er eine grüne Plakette am Halsband tragen. Hunde dieser Kategorie sind:

  • Alano
  • Bullmastiff
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

„Gefährliche Hunde, die außerhalb des Landes Brandenburg gehalten werden, haben im Land Brandenburg am Halsband neben dem Namen und der Adresse des Hundehalters die nach den dortigen Vorschriften erforderlichen Kennzeichnungen oder Markierungen zu tragen. Der Halter hat die entsprechenden Erlaubnisse oder Bescheinigungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.“ (HundehV § 2 (5))

Bremen

In der Freien- und Hasestadt Bremen gibt es keine Kategorieeinteilung.

Das Halten und Kreuzen folgender Rassen ist grund­sätz­lich ver­bo­ten:

  • Pit Bull Terrier
  • Bull­ter­rier
  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier

Eine Ausnahme gilt, wenn sie als Fund­tiere oder aus einem Tier­heim in Bremen adop­tiert werden.

Jedoch muss auch das von der ört­li­chen Behörde geneh­migt werden. Leinen- und Maul­korb­pflicht gelten generell.

Somit steht der Rottweiler in Bremen nicht auf der Rasseliste

Hamburg

In ganz Hamburg gilt grundsätzlich die Anleinpflicht für Hunde. Darüber hinaus sind alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen.

Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (Durchführungsverordnung zum Hundegesetz – HundeGDVO) vom 21. März 2006

In Hamburg wird eine Unterscheidung zwischen Kate­go­rie 1 (Gefähr­lich­keit nicht wider­legbar) und Kate­go­rie 2 (Gefährlichkeit vermutet, aber widerlegbar) praktiziert. Zu Kategorie 1 zählen:

  • Ame­ri­can Pit Bull Terrier
  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Bull­ter­rier

Bei Hunden der dieser Kate­go­rie ist eine Halteerlaubnis notwendig. Es bestehen Leinen- sowie Maul­korb­pflicht.

Zu Kategorie 2 zählen:

  • Bull­ma­stiff
  • Dogo Argen­tino
  • Dogue de Bor­deaux
  • Fila Bra­si­leiro
  • Kangal
  • Kau­ka­si­scher Owt­scharka
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napo­le­tano
  • Rott­wei­ler
  • Tosa Inu

Hunde der Kate­go­rie 2 können über einen Wesens­test ein Nega­tiv­zeug­nis erlan­gen.

Rottweiler und Rottweilermischlinge müssen seit 1. April 2006 mit Maulkorb und Leine geführt werden, solange für den Hund keine Freistellung von der Erlaubnispflicht vorliegt. Freistellungen sind möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Darüber hinaus müssen diese Hunde unverzüglich beim zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt angemeldet werden.

Hessen

Als Listenhunde nach der hessischen Hundeverordnung gelten die folgenden Rassen:

  • (Ame­ri­can) Pit Bull Terrier
  • (Ame­ri­can) Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Bull­ter­rier
  • Ame­ri­can Bulldog
  • Dogo Argen­tino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kau­ka­si­scher Owt­scharka
  • Rott­wei­ler

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ist nach § 3 Abs. 1 HundeVO u.a. dass die Halterin/der Halter die Sachkunde sowie eine positive Wesensprüfung für den jeweiligen Hund nachweist.

GefahrenabwehrVO über das Halten und Führen von Hunden vom 22. Januar 2003 (HundeVO)

Mecklenburg-Vorpommern

Zum 1. Januar 2006 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um sieben Rassen gekürzt.

Folgende Rassen gelten als wiederlegbar gefährlich:

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bull Terrier

Der Rottweiler steht in Mecklenburg-Vorpommern auf keine Rasseliste und es gibt keine Auflagen

Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es keine Listenhunde.

Seit 2002 wurde die zuvor beschlossene Rasseliste vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass zwar für bestimmte Hunderassen ein Verdacht bestehe, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgingen.

Im Jahr 2011 gab es eine Neufassung des Gesetzes. Auch diese blieb ohne Rasseliste, weil Experten der Meinung sind, dass das Verhalten des Hundehalters eine maßgebliche Rolle spielt.

Die Erziehung des Hundes, die Haltungsform und die Sachkunde des Hundebesitzers sind von großer Bedeutung.

 

Nordrhein-Westfalen

Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) soll mögliche Gefahren durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden in Nordrhein-Westfalen abwehren und ihnen vorsorgend entgegenwirken. Es wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 18. Dezember 2002 beschlossen. Es ersetzt die Landeshundeverordnung (LHV NRW) vom 30. Juni 2000.

Das Gesetz soll Gefahren abwehren und vorbeugen.

Zu den Hunden der Kategorie 1 zählen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Zu Kategorie 2 gehören:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Besitzer dieser Hunde müssen einen Erlaubnis der örtlichen Behörde vorweisen.

Bei den Hunden der zweiten Kategorie ist diese aber einfacher zu erlangen, da der Halter einen Sachkundenachweise vorweisen muss.

Außerdem gilt Leinenzwang sowie eine Tierkennzeichnung durch einen Microchip.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wird nicht nach Kategorien unterschieden. Folgende Rassen gelten als gefährlich:

  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • American Pit Bull Terrier

Die Haltung dieser Rassen ist erlaubnispflichtig. Für die Haltung muss man ein begrün­de­tes Inter­esse vorweisen muss.

Saarland

Im Saarland wird nicht nach Kategorien unterschieden. Folgende Rasse sind erlaubnispflichtig:

  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Ame­ri­can Pit Bull Terrier

Die vermutete Gefährlichkeit kann durch einen Wesenstest widerlegt werden.

Sachsen

Sachsen führt eine Rasselisten mit Hunden, die generell als gefährlich gelten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern teilt der Freistaat Listenhunde nicht in verschiedene Kategorien ein. Es ist möglich, die Gefährlichkeit eines Tieres durch einen Wesenstest zu widerlegen.

Nur noch drei Hunderassen gelten in Sachsen als grundsätzlich gefährlich:

  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Bull­ter­rier
  • Pit Bull Terrier

In Sachsen regelt das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) den Umgang mit Kampfhunden.

Die gelisteten Hunde unterliegen der Maulkorbpflicht und dem Leinenzwang.

Durch einen Wesenstest kann die Gefährlichkeit widerlegt werden.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt hat 2009 eine Rasseliste eingeführt. Folgende Hunderassen gelten als gefährlich:

Pit Bull Terrier

Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier

Staf­fordshire Bull­ter­rier

Bull­ter­rier

Diese Rassen müssen sich einem Wesenstest unterziehen. Wird dieser bestanden, ist die Gefährlichkeit widerlegt. Bei Nichtbestehen jedoch ist die Haltung des Hundes erlaubnispflichtig. Für den Hund gelten Leinen- und Maulkorbpflicht.

Weitere Voraussetzungen für eine Haltungsgenehmigung sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde des Halters.

In Sachsen-Anhalt ist am 01.03.2016 eine neue Regelung zum Hundegesetz  in Kraft getreten. Die Zucht, Vermehrung sowie der Handel dieser Rassen ist verboten. Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen oder mit anderen Hunden.

 

Schleswig-Holstein

Am 1. Januar 2016 wurde das Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHG) durch das Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) abgelöst.

Rasselisten wurden abgeschafft.

Dafür gelten für alle Hundehalter strengere Haltungsanforderungen als in anderen Bundesländern, wie beispielsweise die Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht (Transponderchip).

Sind Hunde einmal als gefährlich eingestuft worden, so gibt es die Möglichkeit zur Resozialisierung dieser nach zwei Jahren. Voraussetzung dafür ist ein bestandener Wesenstest sowie ein Gutachten von einem Fachtierarzt für Verhaltenskunde bzw. -therapie.

Thüringen

Seit dem Jahr 2018 gibt es in Thüringen keine Rasseliste mehr. Stattdessen muss ein Hund von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft werden.

Dies erfolgt durch einen Wesenstest.

Halter müssen dann einen Sachkundenachweis erbringen.