Letty
Letty
Alter
5 Jahre
Rasse
Rottweiler
Geschlecht
Hündin unkastriert
Standort
Stadt Oldendorf
5 Jahre
Rottweiler
Hündin unkastriert
Stadt Oldendorf
„Mein Hund fürs Leben- Sonja Zietlows Pfoten-Team“
Das erfolgreiche ZDF-Format „Mein Hund fürs Leben“ geht in die zweite Staffel und Tower Productions GmbH sucht Hunde-Liebhaberinnen und Hunde-Kenner, die einen Vierbeiner aufnehmen wollen: Wer möchte einem Hund aus dem Tierheim eine zweite Chance geben?
Tower Productions GmbH sucht verantwortungsvolle Menschen, die Hunden aus einem Tierheim ein Zuhause für immer geben und auch konsequente Erziehung, Hundeschule und Verantwortung für ein neues Familienmitglied nicht scheuen. Du fühlst Dich angesprochen? Du hast ein großes Herz für Hunde und hast Lust auf einen vierbeinigen, treuen und fröhlichen Begleiter, der mit dir durch dick und dünn geht? Dann bist du bei in dieser Sendung genau richtig! Bewirb dich jetzt!
In dieser neuen Staffel sucht auch Lexus aus dem Tierheim Stuttgart sein neues Zuhause.
Lexus ist geb. am 10.11.2019 und ist kastriert
Lexus stellt sich gerne auf der Seite des Tierschutzvereins Stuttgart vor.
Ihr seid bereits Rottweiler erfahren und habt viel Zeit? Wohnt ländlich und habt vielleicht sogar schon einen Rotti und möchtet Lexus ein Zuhause geben ?
Dann bewerbt Euch über das Casting Formular bei Tower Productions GmbH. Den Link findet Ihr am Ende dieses Beitrages.
Sonja Zietlow und ihr Pfoten-Team unterstützen Dich selbstverständlich mit Sachverstand und Herzblut bei der Suche nach Deinem neuen Mitbewohner !
Wir freuen uns auf eure Bewerbung unter:
https://towerproductions.de/casting/casting-mein-hund-fuers-leben
Die schönste Zeit des Jahres beginnt und das Fernweh ruft.
Urlaub im Wohnmobil und die Vierbeiner sollen dabei sein. Camping und Wohnmobilreisen sind derzeit absolut im Trend und nehmen stetig zu.
Wenn die Fellnasen mit auf grosse Tour sollen gibt es einiges zu beachten und sollte man kein eigenes Wohnmobil besitzen kann man speziell auf den Hundeurlaub umgebaute Wohnmobile mieten.
Hier gibt es diverse Anbieter welche wir am Ende dieses Beitrages für Euch natürlich verlinken.
Unsere erste Erfahrung haben wir im Jahr 2019 auf unserer Tour “1000 km gegen Rasselisten” mit dem Wohnmobil-Leben gemacht. 4 Wochen mit 2 Rottweilern von Flensburg nach München.
Davor hatten wir absolut gar keine Erfahrung und Berührungspunkte mit dem Reisen mit Hunden und dem Leben auf engsten Raum.
Das wichtigste am Anfang bei der Organisation war die Suche nach dem für uns passenden Wohnmobil. Es musste hundegerecht ausgestattet sein, genug Platz für 2 Personen und 2 Rottweiler haben und auch genug Zuladungslast. Denn wenn man mit 2 Hunden unterwges ist benötigt man doch das eine oder andere an Zubehör mehr. Das fängt beim Futter an und reicht bis genügend Wasser.
Was beim Reisen mit Hunden auch extrem wichtig ist wenn man im Sommer oder in wärmeren Ländern unterwegs ist, euer Wohnmobil sollte eine autark laufende Klimaanlage besitzen die frei vom Landstrom das Wohnmobil für die Hunde auf hundefreundliche Temperaturen kühlt.
Nach vielem Suchen im Internet, telefonieren und auch freien Buchungsterminen finden, fiel unsere Wahl auf ein Wohnmobil des Anbieters 4-Pfoten Mobile
Bei uns genau auf den Franchisepartner 4-Pfotenmobile Lipperland der Familie Picklabs. Hier wurden wir von Anfang an perfekt beraten und die Familie Picklabs war die ganzen 4 Wochen bei jedem eventuellen kleineren oder grösseren Problem telefonisch erreichbar.
Das von uns ausgwählte Wohnmobil für unsere 4 Wochen Tour durch Deutschland war ein Dog-Liner T 699
Wir hatten für die beiden Hunde eine integrierte Hundebox im Heckstauraum unter dem Bett mit Zugang von aussen über eine extra Hunderampe und auch mit Zugang von innen aus dem Wohnbereich.
Diese Lösung war eigentlich optimal da die Hunde, 2 Rottweiler dort wirklich ausreichend Platz hatten, sie während der Fahrt perfekt gesichert und auch Videoüberwacht waren und trotzdem den direkten Kontakt zu uns nach vorne hatten.
Kommen wir zu den Vorbreitungen der Tour und was Ihr unbedingt an Bord haben solltet
Das wichtigste was Ihr auf eurer Tour benötigt sind 1 Euro und 50 Cent Stücke. Unterwges benötigt Ihr diese auf jedem Stellplatz für die diversen Automaten wie Landstrom, Entsorgung oder z.B. Frischwasser. Ohne diese Münzen in ausreichender Menge seid Ihr aufgeschmissen.
Folgendes sollte Ihr vor eurer Reise für euren Hund beachten:
4-6 Wochen vor der Abreise
Wenige Wochen bis Tage vor der Abreise (bitte Bestimmungen des Reiselandes lesen!)
Reisegepäck für den Hund
Viele von Euch werden für den Hund genauso viel Gepäck dabei haben wie für sich selber. In der Praxis hat sich aber diese Ausstattung bewährt:
Reiseapotheke für eure Vierbeiner
Auch unterwegs können kleinere und größere Blessuren oder Verletzungen auftreten. Sina z.b. hatte sich die Pfote aufgeschnitten. Deshalb ist es wichtig, für eure Hunde eine eigene Reiseapotheke mitzuführen. Folgende Dinge sind zu empfehlen aber eurer Tierzt wird EUch da auch sehr gut beraten können.
Wie Ihr seht ist nun das Wohnmobil von der Auslastung her schon so gut wie voll.
Na Spass bei Seite……
Was benötigt Ihr für Euch ?
Wir haben auf unserer Reise die Erfahrung gemacht, das wir ca. 50 Prozent der Dinge die wir eingeladen haben gar nicht gebraucht haben.
Von der Kleidung her kommt es halt immer darauf an welche Art von Urlaub ihr zu welcher Jahreszeit geplant habt.
Aber hier einige wichtige Dinge. Alles was Ihr für euer Fahrzeug benötigt oder Küchenutensilien sind bei einem gemieteten Fahrzeug schon an Bord.
PACKLISTE PERSÖNLICHE DOKUMENTE
PACKLISTE HYGIENE
PACKLISTE REISEAPOTHEKE
Camping mit den Fellnasen ist super, wenn man sich gut vorbereitet.
Nachdem wir nun mit der Bestückung des Wohnmobils fertig sind geht es weiter mit der Suche nach dem richtigen Camping- oder Stellplatz.
Auf den meisten Plätzen sind Hunde erlaubt, und doch ist zwischen „geduldet“ und „willkommen“ ein großer Unterschied.
Bitte schaut in den Beschreibungen der einzelnen Plätze genau wie der jeweilige Statndart auf den Plätzen ist.
Auf einem Camping- oder Stellplatz ist gegenseitige Rücksichtnahme sehr wichtig.
Eigentlich besteht auf allen Plätzen eine Leinenpflicht und das dauerhafte Anleinen von den Hunden sollte Standard sein.
Es ist z.B. ein Unding wenn man mit seinem Wohnmobil neu auf einen Stellplatz kommt das die ersten welche aus einem Wohnmobil springen wenn die Tür auf geht die Hunde sind.
Auch gehört es sich nicht das Hunde auf dem Stellplatz ihr Geschäft verrichten, egal ob gross oder klein.
Auch ein freies Umherlaufen auf dem Platz wird von sehr vielen Campern nicht gern gesehen.
Die besten Apps für die Stellplatzsuche sind :
Park4Night – die Stellplätze der Camping Community
Die App Park4Night ist wohl eine der am häufigsten genutzte App in der Camper-Community. Hier findet ihr immer passende Stellplätze – egal ob nur für ein paar Stunden zum Rasten oder für die kommende Nacht. Das Beste an der App: die Plätze werden von der Community beschrieben, bewertet und mit Fotos hinterlegt. Ihr findet öffentliche Stell- und Campingplätze sowie passende Orte mitten in der Natur. Damit auch eine super App für Freisteher. Auch weitere nützliche Punkte wie Entsorgungsstationen und Frischwasser sind hinterlegt
Stellplatz-Radar
Der Stellplatz-Radar App bietet dir europaweit über 13.000 Stellplätze und 5.000 Campingplätze. Hinzu kommen rund 100.000 Bewertungen der Nutzer. Auch in dieser Stellplatz-App kannst du so die gesammelten Erfahrungen mit anderen Campern teilen.
Ist dir ein guter Qualitätsstandard wichtig, ist TopPlatz genau die passende Stellplatz-App für dich. Hier habt Ihr sogar eine Stellplatz-Ampel. Bei grüner Ampel ist genügend frei, bei Gelb stehen weniger als 25 Prozent der vorhandenen Parzellen zur Verfügung, bei Rot ist der Stellplatz voll besetzt. Darüber hinaus gibt’s noch Zusatz-Infos zum Belegungsstand und Ausweich-Tipps.
Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Apps.
Der Rottweiler – Listenhund in fünf Bundesländern.
Fünf der 16 deutschen Bundesländer führen den Rottweiler als Kampfhund auf der Rasseliste gefährlicher Hunde.
In vier der fünf Länder rangiert er in Kategorie Zwei – also als Hund, der als potenziell gefährlich gilt.
Was muss man in den einzelnen Bundesländern beachten.
Deutschland
Über allen Verordnungen der Bundeländer steht die Tierschutz-Hundeverordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Diese besagt unter anderem …….
Auch werden in der Tierschutz-Hundeverordnung die Bereiche Haltung, Zucht, Transport und z.B. Training geregelt.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hatte durch die baden-württembergische Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 28. August 1991 bereits eine Rasseliste, die Kampfhunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit definierte.
Generell werden Listenhunde in zwei Kategorien unterschieden: Kategorie 1 heißt „gefährlich“, Kategorie 2 heißt „gefährlich vermutet, aber widerlegbar“.
In Baden-Württemberg gibt es lediglich Listenhunde der Kategorie 2. Die Haltung dieser Hunde ist ab einem Alter von sechs Monaten erlaubnispflichtig und es muss ein berechtigtes Interesse des Halters nachgewiesen werden.
Dazu zählen folgende Hunderassen:
Hier können ebenfalls Eigenschaften eines Kampfhundes vorliegen, jedoch nur, wenn konkrete Hinweise darauf hindeuten. Somit müssen die Rassen sich einer speziellen Prüfung unterziehen. Auch auf Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen beziehen sich diese beiden Listen. Die Haltung dieser Hunderassen erfordert eine Erlaubnis. Zusätzlich gelten Leinenzwang und Maulkorbpflicht.
Der Rottweiler steht in Baden-Württemberg nicht auf der Rasseliste
Bayern
Der Freistaat Bayern hat bereits seit 1992 eine rassespezifische Hundeverordnung. Sie enthält Rasselisten für Kampfhunde, das „sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist“
In Kategorie 1 werden die Eigenschaften eines Kampfhundes stets vermutet. In Kategorie 2 werden kampfhundtypische Eigenschaften vermutet, sofern kein gegenteiliger Beweis erbracht wurde.
Zu Kategorie 1 (Die Eigenschaft als Kampfhund wird stets vermutet) gehören:
Für alle Hunde dieser Kategorie muss eine Erlaubnis eingeholt werden. Diese wird nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse zur Haltung nachgewiesen werden kann.
Zur Kategorie 2 (Die Eigenschaft als Kampfhund wird vermutet, solange nicht für den einzelnen Hund ein entsprechender Negativnachweis geführt ist) gehören:
Informationen findet Ihr auch bei der Polizei Bayern
Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992
Berlin
Die Rasseliste wurde auf von 10 auf 3 Rassen reduziert. Seit September 2016 werden nur noch Bullterrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier und ihre Kreuzungen als gefährlich eingestuft und dürfen nur mit Auflagen geführt werden.
Zum 1.1.2019 ist der Leinenzwang in Kraft getreten, der nun generell in der ganzen Stadt gilt. Ausnahmen gibt es für alle Hunde, die ohne gemeldete Vorfälle bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes 2016 gehalten wurden. Dies kann durch entsprechende Unterlagen (Steuerbescheid, Versicherungspolice o.ä.) nachgewiesen werden. Ausserdem kann ein Sachkundenachweis / Hundeführerschein erworben werden, der den Hundehalter vom Leinenzwang befreit. In beiden Fällen gelten dann die Regelungen des vorherigen Gesetzes: der Hund darf auf unbelegten Strassen und Plätzen und auf Brachen ohne Leine laufen.
Mit dem Leinenzwang geht auch der Sachkundenachweis oder Hundeführerschein einher, da er den Hundehalter vom Leinenzwang befreit. Er muss nur abgelegt werden, wenn der Hund nach 2016 angeschafft wurde und besteht aus einer theoretischen und eine praktischen Prüfung. Wenn diese Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, kann der Hundehalter eine entsprechende Bescheinigung beim Ordnungsamt anfordern. Als sachkundig gelten ausserdem automatisch Tierärtze/innen, und Diensthundeführer/innen. Jede Person in einem Haushalt muss die theoretische Prüfung ablegen, jeder Hund ein einem Haushalt muss die praktische Prüfung machen.
In Berlin steht der Rottweiler somit nicht auf der Rasseliste.
Brandenburg
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden, kurz Hundehalterverordnung – HundehV wird in zwei Kategorien differenziert.
Kategorie 1 beinhaltet Hunderassen und Gruppen, die als gefährlich gelten. Die Haltung und auch die Zucht dieser Rassen ist verboten. Hierzu zählen:
Kategorie 2 beinhaltet Hunde, für die eine Gefährlichkeitsvermutung gilt. Hier müssen Haltung und Zucht genehmigt werden. Bekommt der Hund ein Negativzeugnis, muss er eine grüne Plakette am Halsband tragen. Hunde dieser Kategorie sind:
„Gefährliche Hunde, die außerhalb des Landes Brandenburg gehalten werden, haben im Land Brandenburg am Halsband neben dem Namen und der Adresse des Hundehalters die nach den dortigen Vorschriften erforderlichen Kennzeichnungen oder Markierungen zu tragen. Der Halter hat die entsprechenden Erlaubnisse oder Bescheinigungen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.“ (HundehV § 2 (5))
Bremen
In der Freien- und Hasestadt Bremen gibt es keine Kategorieeinteilung.
Das Halten und Kreuzen folgender Rassen ist grundsätzlich verboten:
Eine Ausnahme gilt, wenn sie als Fundtiere oder aus einem Tierheim in Bremen adoptiert werden.
Jedoch muss auch das von der örtlichen Behörde genehmigt werden. Leinen- und Maulkorbpflicht gelten generell.
Somit steht der Rottweiler in Bremen nicht auf der Rasseliste
Hamburg
In ganz Hamburg gilt grundsätzlich die Anleinpflicht für Hunde. Darüber hinaus sind alle Hamburger Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Anmeldung im Hunderegister vorzunehmen.
In Hamburg wird eine Unterscheidung zwischen Kategorie 1 (Gefährlichkeit nicht widerlegbar) und Kategorie 2 (Gefährlichkeit vermutet, aber widerlegbar) praktiziert. Zu Kategorie 1 zählen:
Bei Hunden der dieser Kategorie ist eine Halteerlaubnis notwendig. Es bestehen Leinen- sowie Maulkorbpflicht.
Zu Kategorie 2 zählen:
Hunde der Kategorie 2 können über einen Wesenstest ein Negativzeugnis erlangen.
Rottweiler und Rottweilermischlinge müssen seit 1. April 2006 mit Maulkorb und Leine geführt werden, solange für den Hund keine Freistellung von der Erlaubnispflicht vorliegt. Freistellungen sind möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. Darüber hinaus müssen diese Hunde unverzüglich beim zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt angemeldet werden.
Hessen
Als Listenhunde nach der hessischen Hundeverordnung gelten die folgenden Rassen:
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ist nach § 3 Abs. 1 HundeVO u.a. dass die Halterin/der Halter die Sachkunde sowie eine positive Wesensprüfung für den jeweiligen Hund nachweist.
GefahrenabwehrVO über das Halten und Führen von Hunden vom 22. Januar 2003 (HundeVO)
Mecklenburg-Vorpommern
Zum 1. Januar 2006 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um sieben Rassen gekürzt.
Folgende Rassen gelten als wiederlegbar gefährlich:
Der Rottweiler steht in Mecklenburg-Vorpommern auf keine Rasseliste und es gibt keine Auflagen
Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es keine Listenhunde.
Seit 2002 wurde die zuvor beschlossene Rasseliste vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht begründete die Entscheidung damit, dass zwar für bestimmte Hunderassen ein Verdacht bestehe, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgingen.
Im Jahr 2011 gab es eine Neufassung des Gesetzes. Auch diese blieb ohne Rasseliste, weil Experten der Meinung sind, dass das Verhalten des Hundehalters eine maßgebliche Rolle spielt.
Die Erziehung des Hundes, die Haltungsform und die Sachkunde des Hundebesitzers sind von großer Bedeutung.
Nordrhein-Westfalen
Das Landeshundegesetz (LHundG NRW) soll mögliche Gefahren durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden in Nordrhein-Westfalen abwehren und ihnen vorsorgend entgegenwirken. Es wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 18. Dezember 2002 beschlossen. Es ersetzt die Landeshundeverordnung (LHV NRW) vom 30. Juni 2000.
Das Gesetz soll Gefahren abwehren und vorbeugen.
Zu den Hunden der Kategorie 1 zählen:
Zu Kategorie 2 gehören:
Besitzer dieser Hunde müssen einen Erlaubnis der örtlichen Behörde vorweisen.
Bei den Hunden der zweiten Kategorie ist diese aber einfacher zu erlangen, da der Halter einen Sachkundenachweise vorweisen muss.
Außerdem gilt Leinenzwang sowie eine Tierkennzeichnung durch einen Microchip.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wird nicht nach Kategorien unterschieden. Folgende Rassen gelten als gefährlich:
Die Haltung dieser Rassen ist erlaubnispflichtig. Für die Haltung muss man ein begründetes Interesse vorweisen muss.
Saarland
Im Saarland wird nicht nach Kategorien unterschieden. Folgende Rasse sind erlaubnispflichtig:
Die vermutete Gefährlichkeit kann durch einen Wesenstest widerlegt werden.
Sachsen
Sachsen führt eine Rasselisten mit Hunden, die generell als gefährlich gelten. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern teilt der Freistaat Listenhunde nicht in verschiedene Kategorien ein. Es ist möglich, die Gefährlichkeit eines Tieres durch einen Wesenstest zu widerlegen.
Nur noch drei Hunderassen gelten in Sachsen als grundsätzlich gefährlich:
In Sachsen regelt das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) den Umgang mit Kampfhunden.
Die gelisteten Hunde unterliegen der Maulkorbpflicht und dem Leinenzwang.
Durch einen Wesenstest kann die Gefährlichkeit widerlegt werden.
Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat 2009 eine Rasseliste eingeführt. Folgende Hunderassen gelten als gefährlich:
Pit Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Diese Rassen müssen sich einem Wesenstest unterziehen. Wird dieser bestanden, ist die Gefährlichkeit widerlegt. Bei Nichtbestehen jedoch ist die Haltung des Hundes erlaubnispflichtig. Für den Hund gelten Leinen- und Maulkorbpflicht.
Weitere Voraussetzungen für eine Haltungsgenehmigung sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde des Halters.
In Sachsen-Anhalt ist am 01.03.2016 eine neue Regelung zum Hundegesetz in Kraft getreten. Die Zucht, Vermehrung sowie der Handel dieser Rassen ist verboten. Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen oder mit anderen Hunden.
Schleswig-Holstein
Am 1. Januar 2016 wurde das Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHG) durch das Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) abgelöst.
Rasselisten wurden abgeschafft.
Dafür gelten für alle Hundehalter strengere Haltungsanforderungen als in anderen Bundesländern, wie beispielsweise die Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht (Transponderchip).
Sind Hunde einmal als gefährlich eingestuft worden, so gibt es die Möglichkeit zur Resozialisierung dieser nach zwei Jahren. Voraussetzung dafür ist ein bestandener Wesenstest sowie ein Gutachten von einem Fachtierarzt für Verhaltenskunde bzw. -therapie.
Thüringen
Seit dem Jahr 2018 gibt es in Thüringen keine Rasseliste mehr. Stattdessen muss ein Hund von der zuständigen Behörde als gefährlich eingestuft werden.
Dies erfolgt durch einen Wesenstest.
Halter müssen dann einen Sachkundenachweis erbringen.