Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung – Was bedeutet das für Hundehalter?

Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung – Was bedeutet das für Hundehalter?

Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich: Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung – Was bedeutet das für Hundehalter?

Hintergrund des Verbots

Der Kanton Zürich hat beschlossen, die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 zu verbieten. Der Grund für diese Entscheidung liegt in mehreren Vorfällen, bei denen Rottweiler Menschen – darunter auch Kinder – schwer verletzt haben. Das Verwaltungsgericht Zürich hat nun das Vorgehen der Regierung gestützt und das Verbot bestätigt.

Hier kommt Ihr zum Urteil

Welche Hunde sind betroffen?

Das Verbot gilt nicht nur für reinrassige Rottweiler, sondern auch für Mischlinge, die mindestens 10 % Rottweiler-Anteile haben. Diese Tiere unterliegen ebenfalls einer Bewilligungspflicht.

Was passiert mit bereits vorhandenen Rottweilern?

Hundehalter, die bereits einen Rottweiler besitzen, können innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Regelung eine neue Haltebewilligung beim Veterinäramt beantragen. Dafür müssen sowohl der Hund als auch die Halterin oder der Halter auf ihre Eignung geprüft werden.

Für Rottweiler, die aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland in den Kanton Zürich einreisen, gilt ab dem 1. Januar 2025 eine allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht .

Kritik am Verbot – Ist es wirklich sinnvoll?

Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG) kritisiert das Verbot als reine Symptombekämpfung. Sie argumentiert, dass das Verhalten eines Hundes nicht ausschließlich von seiner Rasse abhängt, sondern maßgeblich von der Erziehung und Haltung beeinflusst wird. Statt eines Verbots fordert die SKG verstärkte Schulungen für Hundehalter sowie strengere Kontrollen beim Import von Hunden aus dubiosen Quellen.

Juristische Auseinandersetzungen – Ist das Verbot endgültig?

Ob das Verbot endgültig Bestand haben wird, bleibt offen. Es wurden bereits mehrere Beschwerden eingereicht, in denen unter anderem gefordert wird, dass das Verbot aufgeschoben wird, solange das rechtliche Verfahren noch läuft. Das Verwaltungsgericht hat jedoch entschieden, dass der Schutz der Bevölkerung Vorrang hat, weshalb das Verbot wie geplant umgesetzt wird.

Rasselisten in der Schweiz – Ein bewährtes Modell?

Bereits seit 2010 stehen im Kanton Zürich Rassen wie American Bull Terrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier auf der Verbotsliste. Der Auslöser war eine tragische Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Junge in Oberglatt tödlich verletzt wurde.

Fazit: Ein Schritt zur Sicherheit oder ungerechte Diskriminierung?

Das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich sorgt für kontroverse Diskussionen. Während Befürworter es als notwendigen Schutz der Bevölkerung betrachten, sehen Kritiker darin eine ungerechte Kategorisierung von Hunderassen. Die nächsten Monate werden zeigen, ob das Verbot tatsächlich Bestand hat oder ob rechtliche Schritte es noch kippen können.

Was denkst du? Ist das Verbot gerechtfertigt oder sollten andere Maßnahmen ergriffen werden? Schreib es in den Kommentaren!

Mit dem Hund nach Dänemark

Mit dem Hund nach Dänemark

Das dänische Hundegesetz: Was du wissen musst, bevor du mit deinem Hund nach Dänemark reist

Am 1. Juli 2010 trat in Dänemark eines der umstrittensten Hundegesetze Europas in Kraft. Es brachte weitreichende Konsequenzen für Hundehalter und sorgte seither für zahlreiche Diskussionen. Wenn du mit deinem Hund nach Dänemark reisen möchtest, solltest du dieses Gesetz genau kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Hier erkläre ich dir die wichtigsten Regelungen und worauf du achten musst.

Das Verbot von 13 Hunderassen und deren Mischlingen

Das Gesetz verbietet insgesamt 13 Hunderassen sowie deren Kreuzungen. Diese Hunde dürfen weder nach Dänemark eingeführt noch dort gezüchtet oder gehalten werden, wenn sie nach dem 17. März 2010 geboren oder angeschafft wurden. Falls sie dennoch im Land sind, müssen sie eingeschläfert werden. Besonders betroffen sind unter anderem Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier und Dogo Argentino.

Die vollständige Liste der verbotenen Rassen findest du hier:

  • Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu
  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • American Bulldog
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Šarplaninac

Auch Mischlinge dieser Rassen fallen unter das Verbot, weshalb bei Unsicherheiten ein Abstammungsnachweis erforderlich ist.

Dein Hund ähnelt einer verbotenen Rasse? Vorsicht ist geboten!

Das dänische Hundegesetz gibt der Polizei weitreichende Befugnisse. Sie kann allein anhand des Aussehens deines Hundes entscheiden, ob er zu einer der verbotenen Rassen oder Mischungen gehört. Als Hundehalter liegt die Beweislast bei dir. Du musst eine Ahnentafel oder andere Dokumente vorlegen können, die eindeutig belegen, dass dein Hund nicht zu den verbotenen Rassen gehört.

Die sogenannte Beweislastumkehr macht es für Hundehalter extrem schwer, einen beschlagnahmten Hund zurückzubekommen. Sobald die Polizei einen Hund als potenziell gefährlich oder als einer verbotenen Rasse zugehörig einstuft, liegt es allein am Besitzer, das Gegenteil zu beweisen. Ohne eindeutige Abstammungsnachweise oder Ahnentafeln ist es nahezu unmöglich, die Freigabe des Hundes zu erwirken. Selbst Hunde, die keiner verbotenen Rasse angehören, können aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes beschlagnahmt werden.

Es gibt zahlreiche dokumentierte Fälle, in denen Hunde aufgrund von Fehleinschätzungen der Behörden getötet wurden. Dies unterstreicht die Dringlichkeit, alle notwendigen Nachweise und Dokumente mitzuführen, wenn du mit deinem Hund nach Dänemark reist.

Es gibt auch Hunderassen, die nicht direkt verboten sind, aber wegen ihres ähnlichen Erscheinungsbildes oft überprüft werden. Dazu gehören beispielsweise der Staffordshire Bullterrier, der Cane Corso Italiano oder die Bordeauxdogge. Wenn dein Hund einer dieser Rassen ähnelt, solltest du immer entsprechende Papiere mitführen.

Leinenpflicht und Maulkorbzwang

Falls du einen Hund besitzt, der vor dem 17. März 2010 angeschafft wurde und einer der verbotenen Rassen angehört, darfst du ihn unter strengen Auflagen nach Dänemark mitbringen:

  1. Er muss jederzeit an der Leine geführt werden.
  2. Ein Maulkorb ist Pflicht.

Diese Regelungen gelten generell für alle Hunde, die als gefährlich eingestuft werden könnten.

Das Gesetz betrifft auch Touristenhunde

Das Hundegesetz macht keine Ausnahme für Hunde, die nur vorübergehend ins Land gebracht werden. Auch Touristenhunde können beschlagnahmt werden, wenn sie einer verbotenen Rasse oder einem Mischling angehören. Ein Beißvorfall – selbst unter Hunden – kann zur Tötung führen, da in solchen Fällen automatisch von einer Gefährlichkeit des Tieres ausgegangen wird.

Spezielle Regelungen in der Natur und an Stränden

In den dänischen Wäldern herrscht ganzjährig Leinenpflicht für Hunde. Eine Ausnahme bilden sogenannte Hundewälder, in denen Hunde frei laufen dürfen. An den Stränden gilt die Leinenpflicht zwischen dem 1. April und dem 30. September. In der restlichen Zeit dürfen Hunde, die nicht zu den verbotenen Rassen gehören, in der Regel ohne Leine laufen, solange sie unter Kontrolle sind.

Die bittere Bilanz: Tausende Hunde getötet

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2010 wurden bereits etwa 2.500 Hunde in Dänemark getötet. Diese hohe Zahl zeigt, wie rigoros die Behörden vorgehen. Kritiker werfen der Regierung vor, das Gesetz sei unverhältnismäßig hart und treffe auch viele verantwortungsvolle Hundehalter. Besonders die rückwirkende Kraft des Gesetzes hat für Empörung gesorgt.

Fair Dog DK: Ein Lichtblick für Hunde und Halter

Die Organisation Fair Dog DK setzt sich seit Jahren für die Rechte von Hunden und deren Haltern in Dänemark ein. Ihr Ziel ist es, auf die Missstände des Gesetzes aufmerksam zu machen und eine Änderung herbeizuführen. Sie kritisieren vor allem die pauschale Diskriminierung bestimmter Rassen und setzen sich für eine individuelle Beurteilung der Hunde ein.

Fair Dog DK arbeitet eng mit Tierärzten, Anwälten und Hundetrainern zusammen, um betroffene Hundehalter zu unterstützen. Die Organisation hilft beispielsweise dabei, rechtliche Schritte einzuleiten oder alternative Nachweise zur Abstammung eines Hundes zu erbringen. Zudem setzen sie sich für die Aufklärung der Bevölkerung ein und informieren darüber, dass das Verhalten eines Hundes nicht allein von seiner Rasse abhängt, sondern von Erziehung, Haltung und Umweltfaktoren beeinflusst wird.

Ein weiteres wichtiges Anliegen von Fair Dog DK ist die Einführung eines Beurteilungssystems, das sich auf das individuelle Verhalten eines Hundes stützt, anstatt auf dessen Rasse oder Aussehen. Hierzu fordern sie eine Reform des Hundegesetzes, um sowohl Hunde als auch ihre Halter besser zu schützen

Was du beachten solltest

Wenn du mit deinem Hund nach Dänemark reist, plane sorgfältig und informiere dich im Voraus. Hier sind ein paar Tipps:

  • Prüfe, ob dein Hund einer verbotenen Rasse oder einem Mischling angehört.
  • Führe immer eine Ahnentafel oder einen Abstammungsnachweis mit dir.
  • Achte darauf, dass dein Hund an der Leine bleibt – insbesondere in Wäldern und an Stränden.
  • Falls dein Hund einer gefährlich aussehenden Rasse ähnelt, besorge dir zusätzliche Dokumente, die seine Ungefährlichkeit belegen.

Dänemark ist ein wunderschönes Reiseland, doch das Hundegesetz macht es für viele Hundehalter schwierig oder gar unmöglich, ihren Vierbeiner mitzunehmen. Informiere dich gut, um unnötige Probleme zu vermeiden, und überlege, ob du deinem Hund diese Reise zumuten möchtest. Wenn du betroffen bist oder dich für die Rechte von Hunden einsetzen willst, könntest du Fair Dog DK unterstützen – denn nur durch gemeinsames Engagement können wir etwas ändern.