Du bist nicht mehr gewollt

Auch in Deutschland ist die Euthanasie von Hunden ein trauriges Thema, welches nicht verschwiegen werden darf.

Die Situation in den deutschen Tierheimen ist alarmierend und zeigt einmal mehr, wie sehr die Überlastung der Einrichtungen zu einem ernsthaften Problem geworden ist.

Die Ursache dieser Misere liegt in der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden unüberlegten Hundekäufen, die nun zu einer Überforderung der Halter führen oder schlichtweg finanziell nicht mehr tragbar sind.

Hinzu kommt, dass dringend Plätze für gerettete Tiere aus der Ukraine benötigt werden, was die Situation verschärft.

Die Ferien- und Urlaubszeit trägt ebenfalls dazu bei, dass die Zahl nicht gewollter und ausgesetzter Tiere rapide ansteigt. All dies führt dazu, dass die Tierheime die Tiere nicht mehr aufnehmen können, die dringend Hilfe benötigen.

Doch während die Tierheime überquellen, werden weiterhin Welpen von profitorientierten Züchter:innen gezüchtet und verkauft.

Eine unverantwortliche Praxis, die dazu beiträgt, dass die Tierheime mit einer Flut von Tieren konfrontiert sind und die Situation noch weiter verschärft wird.

Es ist an der Zeit, dass wir uns bewusst machen, dass die Tierheime nicht die Lösung für das Problem sind, sondern dass wir es selbst in der Hand haben, indem wir uns verantwortungsvoll verhalten und Tiere nur dann anschaffen, wenn wir auch wirklich in der Lage sind, ihnen ein artgerechtes Leben zu bieten.

Leider gibt es immer mehr Hunde, die aufgrund mangelnder Sozialisierung, Beißvorfällen oder überforderung ihrer Halter plötzlich ihr Zuhause verlassen müssen und dringend einen neuen Platz suchen.

Die Behörden müssen sich immer öfter mit den traurigen Folgen von Beißattacken auseinandersetzen.

Die steigende Inflation belastet Hundehalter finanziell immer mehr und führt dazu, dass sie an ihre Grenzen stoßen.

Viele sehen in einer Euthanasie den letzten Ausweg, um dem Hund weiteres Leid zu ersparen oder einfach nur von einem Problem befreit werden.

Doch eine Euthanasie ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt.

10,6 MILLIONEN Hunde lebten 2022 in Deutschland

Auch muss man die Frage aufwerfen ob in Anbetracht des enormen Bedarfs an Tierheimplätzen und der Tatsache, dass Schattenhunde diese Plätze blockieren und oft keine Aussicht auf Vermittlung haben, stellt sich die Frage, was mit ihnen passiert.

Besteht die Möglichkeit, dass einige Tierheime schwach werden und sich dieser Schattenhunde durch eine Euthanasie entledigen?

Was sind Schattenhunde

Schattenhunde sind Hunde mit spezifischem Problemverhalten, die trotz Trainings- und Resozialisierungsbemühungen nur schwer an verantwortungsvolle Hundehalter vermittelt werden können und somit zu Langzeitinsassen in den Tierheimen werden.

Der Begriff umfasst eine Vielzahl von Hunden mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, darunter aggressive Hunde, Hunde mit gesteigertem Beutefangverhalten oder mangelnder Sozialisation auf Umweltreize sowie Hunde, die jahrelang isoliert gehalten wurden und wenig oder keinen Kontakt zu Menschen hatten.

Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass Schattenhunde individuelle Wesen sind und nicht einfach als homogene Gruppe betrachtet werden können. Daher ist es umso wichtiger, dass Tierheime angemessene Ressourcen bereitstellen, um diesen Hunden die bestmögliche Versorgung und Betreuung zu bieten

Wie gehen Behörden nach einem Beißvorfall vor?

Dies ist eine Frage, die oft gestellt wird, da Beißvorfälle ein häufiger Grund für die Euthanasie von Hunden sind.

Wenn ein Mensch durch einen Hund verletzt wird, erhält das Ordnungsamt Kenntnis von dem Vorfall und es wird ein Anhörungsverfahren eingeleitet. Falls der Verdacht des Beißens bestätigt wird, kann eine Verordnung für Leinen- und Maulkorbzwang erlassen werden.

In schweren Fällen kann auch eine Sicherstellungsverfügung ausgesprochen werden, bei der der Hund beschlagnahmt und dem Halter entzogen wird.

Der Halter hat jedoch das Recht, gegen diese Entscheidungen Einspruch einzulegen.

Eine Euthanasie des Hundes wird nur in Erwägung gezogen, wenn die Beschlagnahmeverfügung rechtskräftig wird und der Hund eine erhebliche Gefahr darstellt.

Vor dieser Entscheidung wird in der Regel ein Wesensgutachten durch eine sachkundige Person durchgeführt.

21 % aller deutschen Haushalte haben wenigstens einen Hund

Wenn eine Fellnase aufgrund ihres aggressiven Verhaltens auffällig wird und andere Tiere sowie Menschen beißt, kann dies ein trauriger Grund für eine mögliche Einschläferung sein.

Das Veterinäramt prüft in einem solchen Fall, ob der tierische Begleiter eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt und trifft eine Entscheidung.

Es ist wichtig, dass die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet wird und dass eine angemessene Lösung gefunden wird, die für alle Beteiligten tragbar ist.

In jedem Fall sollte jedoch versucht werden, das Tierverhalten zu verstehen und nach Möglichkeit zu korrigieren, bevor eine solch drastische Entscheidung getroffen wird.

Wie sieht das nun im Detail aus?

Es ist allgemein bekannt, dass in Deutschland die Euthanasie eines Tieres streng reglementiert ist und im Vergleich zu anderen Ländern weltweit eine kompromisslose Haltung eingenommen wird.

Allerdings sind die Auswirkungen und Konsequenzen dieser Gesetze für Laien aufgrund ihrer Komplexität nicht immer leicht verständlich und können überraschende Folgen haben.

Obwohl die Gesetzeslage auf den ersten Blick simpel erscheint und sich auf lediglich drei Paragraphen des Tierschutzgesetzes beschränkt (1, 4 und 17), wird es in der Praxis durchaus herausfordernd, die Bedeutung und Auswirkungen dieser Vorschriften zu verstehen und angemessen umzusetzen.

Tierschutzgesetz § 1

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Dieses Gesetz hat den klaren Zweck, die Verantwortung des Menschen gegenüber Tieren als gleichberechtigte Lebewesen zu betonen und deren Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Diese Aussage ist nicht nur eindeutig, sondern auch enorm klar in seiner Aussage und im Vergleich zu anderen Ländern stellt der Paragraph im deutschen Tierschutzgesetz eine klare Differenzierung dar.

Warum?

Im Gegensatz zu § 17, der sich nur auf Wirbeltiere bezieht, behandelt § 1 alle Tiere. Ohne vernünftigen Grund darf kein Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden – das gilt für jedes einzelne Tier (kein Ausnahmen!).

Das bedeutet, dass jemand, der eine Stubenfliege fängt und ihr die Flügel ausreißt, oder jemand, der absichtlich einen Käfer auf dem Waldboden zertritt, gegen das Gesetz verstößt.

Allerdings ist ein solches Verhalten nicht strafbar.

Doch anders verhält es sich mit §17

§ 17: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2. einem Wirbeltier

a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Wie sieht es in den deutschen Tierheimen aus?

Die Tierheime in Deutschland stehen vor dem Problem das diese immer mehr verhaltensauffällige Hunde aufnehmen müssen oder gar Langzeitinsassen mit teils extremen Verhaltensproblemen zum Teil sogar unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen beherbergen.

Diese letzteren Hunde sind zum Teil nicht mehr vermittelbar und verbringen den Rest ihres Lebens teilweise sogar in Isolation in den Heimen.

Ist es ethisch vertretbar diese Hunde so zu halten und auf der anderen Seite muss man sich Fragen ob es ethisch gutzuheißen ist diese Hunde zu erlösen.

Der deutsche Tierschutzbund hat für diese Hunde in seiner Tierheimordnung eine ganz klare Richtlinie welche auf alle Tierheime ausgeweitet werden sollte.

Auf Seite 42 der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes finden wir folgenden Paragraphen.

Einschläfern von Tieren

Grundsätzlich darf im Tierheim kein Tier eingeschläfert werden.

Sollte ein Hund aufgrund seines nicht mehr behebbaren, abnormen Verhaltens eine akute Gefahr darstellen besteht nach einem festgelegten Ablauf die Möglichkeit der Euthanasie.

Nun stellt sich aber parallel die Frage wie dieses in anderen, nicht dem Deutschen Tierschutzbund zugehörigen Tierheimen gehandhabt wird.

Es ist eine traurige Wahrheit, die uns alle berühren sollte: Viele dieser Hunde in deutschen Tierheimen sind gezwungen, in sozialer Isolation zu leben und werden oft von Menschen betreut, die ihre Empathie verloren haben.

Diese treuen Gefährten, die uns bedingungslose Liebe und Freude schenken, verdienen so viel mehr als ein Leben in Einsamkeit und Vernachlässigung.

Wir müssen uns bewusst machen, dass es unsere Verantwortung ist, für sie zu sorgen und ihnen ein würdevolles Leben zu ermöglichen.

Wenn dieses würdevolle Leben für Sie nicht mehr möglich ist dann sollte man überlegen ob es nicht ethisch angebracht ist diese Hunde zu erlösen.

Diese Hunde verbringen ihr Leben in einem tristen Käfig, ohne jemals die Wärme eines liebevollen Zuhauses zu spüren.

Dies ist ein unhaltbarer Zustand und es ist an der Zeit, dass wir uns als Gesellschaft dafür einsetzen, dass diese unschuldigen Tiere eine bessere Zukunft haben.

Sollte man zu dem Entschluss kommen das diese Zukunft nicht mehr möglich ist dann muss eine Ethikkommission welche jedes Tierheim einberufen sollte über den weiteren Weg entscheiden.

Dieses darf nie im Ermessen einer Person passieren.